Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

51/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 07.06.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 25. Sitzung des Stadtrates vom 02.06.2022 

In der 25. Sitzung des Stadtrates vom 02.06.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 212/25/2022
Billigung Entwurf Bebauungsplan "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" (Stand 05/2022) und Beschluss förmliche Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.mit § 4a BauGB
Vorlage: VSR/241/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ mit dem Stand 05/2022 bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B – Textlichen Festsetzungen sowie die zugehörige Begründung inkl. Umweltbericht werden gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V. mit § 4a BauGB durchzuführen.

3. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist gem. § 3 (2) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

4. Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zugänglich zu machen.


Beschluss-Nr.: 213/25/2022
Bebauungsplan "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen"
Quantitativer Ausgleich des bilanzierten Defizites an Biotopwertpunkten durch das Ökokonto der Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/234/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1. Aus dem bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNS) geführten Ökokonto der Stadt Döbeln werden im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das geplante Vorhaben "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen", wie in beigefügter Tabelle ( pdfAnlage zum Beschlussvorschlag) dargestellt, 600.432 Biotopwertpunkte unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor, der Karls Tourismus GmbH Rövershagen, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zur Übergabe der Biotopwertpunkte aus dem bei der Unteren Naturschutzbehörde geführten Ökokonto der Stadt Döbeln abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 214/25/2022
Leaderregion Klosterbezirk Altzella (KBAZ)
Beteiligung an der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für den Klosterbezirk Altzella im Zeitraum 2023 - 2027
Vorlage: VSR/237/2022

Der Stadtrat beschloss:

Die Große Kreisstadt Döbeln wird sich an der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für die Region Klosterbezirk Altzella in der EU-Förderperiode 2023 - 2027+ beteiligen. 


Beschluss-Nr. : 215/25/2022
LEADER-Region SachsenKreuz+
Beteiligung an der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für den LEADER-Bezirk SachsenKreuz+ im Zeitraum 2023 bis 2027
Vorlage: VSR/242/2022

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie auf der Basis des Entwurfs des LAG SachsenKreuz+ in der Fassung vom 05.05.2022. Der Entwurf ist entsprechend der Hinweise und Empfehlungen der Gutachter des Sächsischen Ministeriums für Regionalentwicklung bis zur Auswahl als LEADER-Gebiet zu korrigieren. 


Beschluss-Nr.: 216/25/2022
Sicherung der Finanzierung für das Bauvorhaben "Straßenbau Gutsweg im OT Ebersbach"
Vorlage: VSR/231/2022

Der Stadtrat beschloss:
Die noch nicht im Doppelhaushalt 2021/2022 bereitgestellten und notwendigen Eigenmittel in Höhe von 20.000 EUR werden aus liquiden Mittel der Stadt bereitgestellt.


Beschluss-Nr.: 217/25/2022
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2021 der Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/235/2022

Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2021 für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nummer 53/2022e am 07.06.2022) 


Beschluss-Nr.: 218/25/2022
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2021 für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln
Vorlage: VSR/239/2022

Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2021 für den Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nummer 54/2022e am 07.06.2022)  


Beschluss-Nr.: 219/25/2022
Zuschüsse Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen 2022
Vorlage: VSR/233/2022

Der Stadtrat beschloss die Verteilung der Sportfördermittel für Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen für das Haushaltjahr 2022 in Höhe von 40.000,00 EUR auf der Grundlage des Mitgliederbestandes (Stand 01.01.2022) wie folgt:

Verein

Mitglieder

Mitgl. in %

Zuschuss
in EUR

Insgesamt

 

2.293

100,00

40.000,00

Döbelner Sportclub 02/90 e.V.

„Heinz Gruner“ Sportpark

Alte SH Döbeln Nord

692

30,18

12.072,00

Döbelner Bogenschützen 72 e.V.

Bogenschießanlage „Schillerhöhe

53

2,31

924,00

Eisenbahnersportverein Lok e.V.

Stadion Großbauchlitz, Kanuheim

„Bischofswiese“, Wanderhütte

Obervogelgesang, Kegelbahn Großbauchlitz

Wanderhütte Bad Schandau

755

32,93

13.172,00

1. Anglerverein Döbeln e.V.

Anglerheim Limmritz

194

8,46

3.384,00

HSG Neudorf/Döbeln e.V.

Sportplatz Neudorf, Sporthalle Ebersbach

314

13,69

5.476.00

SV Einheit Lüttewitz e.V.

Sportlerheim und Sporthalle Lüttewitz

64

2,79

1.116,00

Reitverein Lüttewitz

Reitanlage Lüttewitz

25

1,09

436,00

SV 50 Traktor Mochau Sportplatz/Vereinsheim Mochau

119

5,19

2.076,00

Döbelner Tennisclub 05 e.V.

Tennisplätze

77

3,36

1.344,00

 

Beschluss-Nr.: 220/25/2022
Rückkauf der Grundstücke im Gewerbepark Fuchsloch, Flurstück 97/6 der Gemarkung Großsteinbach und eine Teilfläche des Flurstückes 96/2 der Gemarkung Großsteinbach
Vorlage: VSR/244/2022

Der Stadtrat beschloss, das Flurstück 97/6 der Gemarkung Großsteinbach mit einer Größe von 3.207 qm und die Teilfläche des Flurstückes 96/2 der Gemarkung Großsteinbach mit einer Größe von ca. 13.793 qm zu einem Kaufpreis von 18,50 EUR/qm in Summe 314.500 EUR zu erwerben.

Im Doppelhaushalt 2021/22 ist unter der Kostenstelle 57.1.0.01 /8004.782102 ein Betrag von 238.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken vorgesehen. Da dieser Betrag für die Zahlung des Kaufpreises nicht ausreichend ist, wird der Differenzbetrag in Höhe von 76.500 EUR zzgl. der Folgekosten (Kosten für Notar, Grunderwerbssteuer u.w.) aus liquiden Mitteln bereitgestellt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Grundstückskaufvertrag abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 221/25/2022
Verkauf des städtischen Grundstückes, Alte Gutsstraße 9, OT Mannsdorf in 04720 Döbeln (ehemaliges Stadtgut Mannsdorf) Teilfläche des Flurstückes 29/31 der Gemarkung Mannsdorf und Teilfläche des Flurstückes 26/2 der Gemarkung Mannsdorf
Vorlage: VSR/245/2022

Der Stadtrat beschloss durch geheime Abstimmung, das ehemalige Stadtgut Mannsdorf – gelegen Alte Gutsstraße 9 in 04720 Döbeln, OT Mannsdorf, einschließlich einer ca.  9.000  qm großen Teilfläche, bestehend aus den Flurstücken 29/31 und 26/2 je die Gemarkung Mannsdorf zu einem Kaufpreis von 116.000,00 EUR an den Antragsteller 1 zu veräußern.

Falls der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises und des Bauvorhabens Grundpfandrechte aufnehmen möchte, wird seitens der Stadt Döbeln einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.
Der Beschluss-Nr. 291/22/2017 des Stadtrates vom 04.05.2017 wird aufgehoben.

Im Kaufvertrag ist zu sichern, dass die Dachentwässerung in den vor dem Grundstück vorhandenen Feuerlöschteich erfolgt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.


vom Antragsteller zurückgezogen:

Fraktionsübergreifender Antrag im Stadtrat der Stadt Döbeln zur Beschilderung der öffentlichen, städtischen Kinderspielplätze in der Stadt Döbeln und seinen Ortsteilen vom 03.04.2022 (Posteingang am 06.04.2022)
Vorlage: ANT/015/2022

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 03.06.2022

pdfBeschlüsse der 25. Sitzung des Stadtrates vom 02.06.2022

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