Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

51/2023e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 09.05.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Jagdgenossenschaft Lüttewitz

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2022/2023
der Jagdgenossenschaft Lüttewitz werden bekanntgemacht:

- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers und des Kassenprüfers für das Jagdjahr 2022.

- Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht
Die Jahreshauptversammlung beschloss, die bis zum Abschluss des Jagdjahres angefallene Jagdpacht bei der Jagdgenossenschaft zu belassen und nicht auszuzahlen.

- Beschluss zum Haushaltsplan 2023/2024
Die Jahreshauptversammlung beschloss den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2023/2024.

 

Döbeln, 29.03.2023 

Hubert Trenkler
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Lüttewitz

pdfBeschlüsse der Jahreshauptversammlung 2022/2023 der JG Lüttewitz 

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