Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

52/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 26.05.2026

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 15. Sitzung des Stadtrates vom 21.05.2026

In der 15. Sitzung des Stadtrates vom 21.05.2026 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 120/15/2026
Antrag AfD-Fraktion - Keine weitere Finanzierung des Treibhaus e.V. aus städtischen Haushaltsmitteln
Vorlage: ANT/009/2026
Der Stadtrat lehnte den Antrag der AfD-Fraktion - Keine weitere Finanzierung des Treibhaus e.V. aus städtischen Haushaltsmitteln - ab.


Beschluss-Nr.: 121/15/2026
Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Döbeln (KWP-D)
Vorlage: VSR/123/2026

  1. Der Stadtrat beschloss die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Döbeln (KWP-D) als informelles Instrument für zukünftige, strategische Entscheidungen zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung der Stadt.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die KWP-D gemäß §4 Abs. 1 SächsWPVO dem SMWA anzuzeigen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP-D alle 5 Jahre bis 2045 zu veranlassen.

Anlage zum Beschluss: Kommunaler Wärmeplan Stadt Döbeln (Stand 03/2026)


Beschluss-Nr.: 122/15/2026
Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Wohngebiet Döbeln-Ost in der Stadt Döbeln
(Nahwärmeversorgungssatzung Wohngebiet Döbeln-Ost)
Vorlage: VSR/126/2026

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung wird die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das „Wohngebiet Döbeln-Ost“ mit Anschluss- und Benutzungszwang für die dort gelegenen Grundstücke (Geltungsbereich der Nahwärmeversorgungssatzung) beschlossen.
Die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das „Wohngebiet Döbeln-Ost “ ist Bestandteil des Beschlusses.

2.
Die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das „Wohngebiet Döbeln-Ost“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das „Wohngebiet Döbeln-Ost“ der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Mittelsachsen, anzuzeigen.

Anlage zum Beschluss:
Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das „Wohngebiet Döbeln-Ost“ in der Stadt Döbeln (veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 51/2026e am 26.05.2026)


Beschluss-Nr.: 123/15/2026
Beschluss zur Verlegung der Grundschule Döbeln-Ost von der Dresdner Straße 30 s, 04720 Döbeln nach Dresdner Straße 30 z, 04720 Döbeln
Vorlage: VSR/122/2026

Der Stadtrat beschloss die Verlegung der Grundschule Döbeln-Ost vom Standort Dresdner Straße 30 s, 04720 Döbeln, zum Standort Dresdner Straße 30 z, 04720 Döbeln zum Zeitpunkt des Umzugs.


Beschluss-Nr.: 124/15/2026
Bestätigung der Schulnetzplanung des Landkreises Mittelsachsen für allgemeinbildende Schulen der Stadt Döbeln für die Jahre 2026 - 2036 und Einvernehmen zum Kooperationsverbund Döbeln sowie zum eventuellen jahrgangsübergreifenden Unterricht an der Grundschule Mochau ab dem Schuljahr 2032/2033
Vorlage: VSR/124/2026

  1. Der Stadtrat beschloss die Fortführung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
  • Grundschule Großbauchlitz
  • Grundschule „Am Holländer“
  • Kunzemann Grundschule
  • Grundschule Mochau
  • Grundschule Döbeln-Ost
  • Oberschule „Am Holländer“
  • Lessing-Gymnasium
  • Schlossbergschule, Schule mit Förderschwerpunkt Lernen
  1. Der Stadtrat erklärt sein Einvernehmen zur Ausweisung der Zugehörigkeit zum Kooperationsverbund Döbeln im Schulnetzplan 2026 des Landkreises Mittelsachsen. Dieser Beschluss beinhaltet keinerlei finanzielle und sächliche Verpflichtungen der Stadt Döbeln.
  1. Der Stadtrat erklärt sein Einvernehmen, dass die Grundschule Mochau – sofern sich die prognostizierte Schülerzahlentwicklung bestätigt – durch die Einrichtung jahrgangsübergreifenden Unterrichts ab dem Schuljahr 2032/2033 fortgeführt werden kann.

Beschluss-Nr.: 125/15/2026
Finanzierung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung Heimatfest 2026
Vorlage: VSR/130/2026

Der Stadtrat beschloss 52.000 EUR aus dem sonstigem Verwaltungsaufwand vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (11.1.1.02.449100) zum Wachschutz für das Heimatfest (28.1.0.03.424170) umzuverteilen, um die Finanzierung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Heimatfestes 2026 zu sichern.


Beschluss-Nr.: 126/15/2026
Finanzierung der LEADER-geförderten Maßnahme "Modernisierung, Funktionsanreicherung Denkmal als Vereinsgebäude"- Dorfgemeinschaftshaus Beicha
Vorlage: VSR/127/2026

Der Stadtrat beschloss:

Aus den im Jahr 2025 erzielten Mehreinnahmen aus Zinserträgen - HHSt 61.2.0.01.361700 - werden 50.000 EUR für die Sanierungsarbeiten am Nebengebäude des Feuerwehrgerätehauses Beicha - HHSt 12.6.0.01.421111- umverteilt und bis zur Fertigstellung ins jeweils nächste Haushaltsjahr übertragen.


Beschluss-Nr.: 127/15/2026
Abschluss eines Mietvertrages für die Gaststätte "Ratskeller Döbeln" im Rathaus Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Vorlage: VSR/128/2026

Der Stadtrat beschloss, die Gaststätte „Ratskeller“ im Rathaus, Grundstück Obermarkt 1, 04720 Döbeln, an (dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert), zu vermieten.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, für  Instandsetzungsarbeiten zur Wiederinbetriebnahme der Gaststätte Ratskeller außerplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 40.000,00 Euro durch Umverteilung aus der Planungsstelle Zinsaufwand für Kommunalkredite (61.2.0.01.451700) zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Mietvertrag abzuschließen.


Beschluss-Nr.: 128/15/2026
Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages für das Flurstück 13 der Gemarkung Gärtitz mit einer Größe von 2.490 m²
Vorlage: VSR/129/2026
Der Stadtrat beschloss, der Verlängerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 13 der Gemarkung Gärtitz, mit dem Träger der Einrichtung (dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert), zuzustimmen. Das Erbbaurecht am Grundstück soll um weitere 30 Jahre und damit bis 31.12.2055 verlängert werden.

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 22.05.2026

Beschlüsse der 15. Sitzung des Stadtrates vom 21.05.2026

 

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