Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
55/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 04.06.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Zustellung von Abgaben-Jahresbescheiden 2024
Gemäß §41 Abs. 4 und 5 VwVfG i.V.m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:
Der Abgaben-Jahresbescheid 2024 vom 03.06.2024, bezugnehmend auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Döbeln vom 13.05.2024, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Marcel Wolfram (letzte bekannte Adresse: Lebernstraße 32, 2544 Bettlach, SCHWEIZ), im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o.g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:
KK00036341-GR014598
Der Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten), in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in die aufgeführten Bescheide nehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die o.g. Bescheide gelten 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Gemäß § 70 VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln, Widerspruch gegen die aufgeführten Bescheide eingelegt werden.
Döbeln, den 04.06.2024