Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
60/2023e Information / veröffentlicht am 08.06.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Unterhaltungsarbeiten am Gewässer I. Ordnung Jahna
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Elbaue, Mulde, Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Grimma führt im Jahr 2023 folgende Unterhaltungsarbeiten an der Jahna aus:
- abschnittsweise Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis November
- Gehölzfällungen / Kronenschnitte, Ausführung: Oktober 2023 bis Februar 2024
- Neophytenbekämpfung (Mahd Stauden-Knöterich), Ausführung: Mai bis Oktober
- Neophytenbekämpfung (Mahd Indisches Springkraut), Ausführung: Juli bis August
- Ganzjährig: Gehölzpflegearbeiten
- abschnittsweise Böschungsbepflanzungen (betreffende Anlieger werden separat informiert)
- diverse kleinere Baumaßnahmen (betreffende Anlieger werden separat informiert)
Die erforderlichen Arbeiten für die hier aufgeführten Vorhaben werden sowohl von der Flussmeisterei Grimma selbst aber auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt.
Zur Absicherung der Gewässer- und der Bauwerksüberwachung (Anlagen der LTV) erfolgen außerdem regelmäßige Kontrollen durch die Mitarbeiter der Flussmeisterei oder von ihr beauftragte Personen.
Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu dem Gewässer für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und für die Mitarbeiter der Flussmeisterei Grimma gewährleistet sein muss.
Für Rückfragen oder Hinweise steht Ihnen die Flussmeisterei unter der Telefonnummer: 034383 / 62770 zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung.
gez. Hain
Flussmeister / Flussmeisterei Grimma
Information Unterhaltungsarbeiten am Gewässer I. Ordnung Jahna