Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

62/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.06.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 in der Ortschaft Ziegra 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2024 das Wahlergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Ziegra der Großen Kreisstadt Döbeln ermittelt. Nach § 24 (2) Kommunalwahlgesetz und § 51 (1), (3) und (4) der Kommunalwahlordnung werden die festgestellten Wahlergebnisse hiermit bekanntgemacht:

 

1.

Zahl der Wahlberechtigten

757

2.

Zahl der Wähler

566

3.

Zahl der ungültigen Stimmzettel

6

4.

Zahl der gültigen Stimmzettel

560

5.

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

1.157

6.

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen:

 

 

6.1

 

Partei/Wählervereinigung

Gesamtstimmen

Anzahl der Sitze

1.

Freie Wählervereinigung Ziegra   

1.143

7

2.

andere wählbare Personen

14

0

 

Summe:

 

7 Sitze

 

6.2 Gewählte Ortschaftsräte

Freie Wählervereinigung Ziegra

 

Name, Vorname

Beruf/Stand

Anzahl d. Stimmen

1.

Freiberg, Jacqueline

Elektromeisterin/Geschäftsführerin

213

2.

Patzig, Arndt

Rentner

207

3.

Meese, Jens

Selbstständig

154

4.

Ebert, Peggy

Verwaltungsfachangestellte

126

5.

Gierschner, Torsten

Konstruktionsmechaniker

121

6.

Ehrlich, Roberto

Angestellter der JVA

117

7.

Schindler, Silke

Lehrerin

107

 

6.3 Ersatzpersonen

Freie Wählervereinigung Ziegra

 

Name, Vorname

Beruf/Stand

Anzahl d. Stimmen

1.

Thiele, Jörg

Rentner

98

 

6.4 Andere gewählte Personen

 

Name, Vorname

Anzahl d. Stimmen

1.

Gebhardt, Kristina

4

2.

Heyne, Thomas

3

3.

Stange, Jens

2

4.

Bernhardt, Maximilian

1

5.

Otto, Christian

1

6.

Laschkowitz, Jean

1

7.

Janasek, Steffen

1

8.

Schäfer, Constance

1

           

Gegen die Wahl kann gemäß § 24 (2) S. 2 i. V. m. § 25 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg, erhoben werden.

Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Döbeln, den 14.06.2024

Liebhauser
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Döbeln

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 in der Ortschaft Ziegra 

 

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