Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

63/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 25.06.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2023

1. Kindertageseinrichtungen

1.1   Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h
in EUR

Kindergarten 9 h
in EUR

Hort 6 h
in EUR

erforderliche Personalkosten

1.243,56

518,15

280,91

erforderliche Sachkosten

  326,93

136,22

 73,85

erforderliche Personal- und Sachkosten

1.570,49

654,37

354,76

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2   Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h
in EUR

Kindergarten 9 h
in EUR

Hort 6 h
in EUR

Landeszuschuss

271,07

271,07

180,72

Elternbeitrag (ungekürzt)

274,95

114,57

61,88

Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger)

1.024,47

268,73

112,16

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

 

1.3   Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat 

 

Aufwendungen
in EUR

Abschreibungen

518,22

Zinsen

133,41

Miete

4.941,46

Gesamt

5.593,09

 

1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h
in EUR

Kindergarten 9 h
in EUR

Hort 6 h
in EUR

Gesamtaufwendungen je Platz und Monat

8,46

3,52

1,91


2. Kindertagespflege nach § 1 Abs. 6 SächsKitaG

2.1   laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

 

Kindertagespflege 9 h
in EUR

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

0

Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten

0

durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

0

= laufende Geldleistung

0

freiwillige Angabe:
weitere Kosten für die Kindertagespflege (z. B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger)

0

= Kosten für die Kindertagespflege insgesamt

0

2.2   Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten für die Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h
in EUR

Landeszuschuss

0

Elternbeitrag (ungekürzt)

0

Gemeinde

0


i.V. Hanns
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 21.06.2024

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2023

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