Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

64/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 25.06.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Betriebskosten 2023 für den Hort der Schlossbergschule nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO

(Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsFöSchulBetrVO – Betreuungsangebote - im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Schulträgers)

Name und Standort des Betreuungsangebotes:
Hort der Schlossbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

1. Zusammensetzung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *

erforderliche Personalkosten  359,17
erforderliche Sachkosten  53,82
erforderliche Betriebskosten  412,99


2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR *

Landeszuschuss 191,75
Elternbeitrag (ungekürzt)  61,88
Anteil öffentlicher Schulträger  159,36


3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete in EUR

Abschreibungen  0
Zinsen 0
Miete 0
Aufwendungen gesamt 0
Aufwendungen je Platz und Monat  0


* bezogen auf eine sechsstündige Betreuung

i.V. Hanns
Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister

Döbeln, den 21.06.2024

Bekanntmachung der Betriebskosten 2023 für den Hort der Schlossbergschule nach § 8 der SächsFöSchulBetrVO

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