Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

66/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.07.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung
der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
zur Ergänzungssatzung Kleinmockritz

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 beschlossen, die Ergänzungssatzung Kleinmockritz gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen (Beschluss-Nr. 226/26/2022).

Der Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung Kleinmockritz wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 19/6 der Gemarkung Kleinmockritz vollständig und die Flurstücke 19/5, 20 und 8/1 der Gemarkung Kleinmockritz teilweise.
Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung der Ergänzungssatzung Kleinmockritz ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 227/26/2022 vom 14.07.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 16.05.2022) mit Begründung gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Die Ergänzungssatzung Kleinmockritz wird auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Dementsprechend wurden bzw. werden folgende Verfahrensschritte nicht durchgeführt:

  • Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB
  • Monitoring gem. § 4c BauGB

 

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB liegen der Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 16.05.2022) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textteil (Teil B) mit der Begründung sowie den beiden Anlagen (Artenschutzfachliches Gutachten und Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG) in der Zeit vom

27.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022

im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln öffentlich aus.

Sie können während der Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung Kleinmockritz schriftlich an die Stadt Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind zudem gem. § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf den Internetseiten der Großen Kreisstadt Döbeln sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter folgenden Links in dem Zeitraum der Offenlegung des Entwurfes zugänglich gemacht:

 

https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1030460

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Döbeln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung Kleinmockritz nicht von Bedeutung ist.

 

Anlage: Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 06/2022)

 

Liebhauser
Oberbürgermeister                                    Siegel                         19.07.2022


 

Anlage: Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Kleinmockritz (Stand 06/2022)

Anlage neu f. Bekanntmachung Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Kleinmockritz Stand 06 2022

pdfBekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)zur Ergänzungssatzung Kleinmockritz

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