Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
66/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.07.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln in der Fassung der Ausfertigung vom 24.09.2021
Präambel
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabegesetz (SächsKAG), des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (SächsKitaG), des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (SächsFöSchulBetrVO) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt in seiner Sitzung am 25.06.2026 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln, in der Fassung der Ausfertigung vom 24.09.2021 beschlossen:
§ 2 Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:
(5) Es werden folgende Betreuungszeiten angeboten:
Für Krippe und Kindergarten jeweils 9, 6 und 4,5 Stunden sowie für die Hortbetreuung 6 Stunden.
Im Hort sind alle Betreuungszeiten innerhalb der Öffnungszeiten mit den 6 Stunden abgegolten. Dadurch können die gesamten
Öffnungszeiten, inklusive des Frühhorts, genutzt werden. Diese Regelung findet auch bei Mehrstunden in den Ferien Anwendung.
Mehrstunden werden in den Ferien erst ab der 10. Stunde berechnet.
Übergangsregelung:
Bereits bestehende 5-Stunden-Verträge können für das Schuljahr 2026/2027 beibehalten werden. Für die Ferienzeit würde dann jedoch
Mehrbetreuung ab der 6. Stunde abgerechnet werden.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Der § 2 Absatz 5 der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln tritt am 01.09.2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der § 2 Absatz 5 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln, in der Fassung der Ausfertigung vom 24.09.2021, außer Kraft.
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ausgefertigt: Döbeln, 29.06.2026 |
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Liebhauser |
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