Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
68/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.07.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 16. Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2026
In der 16. Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2026 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 130/16/2026
Antrag der FDP-Fraktion im Döbelner Stadtrat: Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Hauptbahnhof
Vorlage: ANT/012/2026
Der Stadtrat hat beschlossen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Errichtung einer öffentlichen Toilette in Fertigteil-/Containerbauweise am Hauptbahnhof, z. B. auf der städtischen Freifläche des ehemaligen Kiosks, zu entwickeln.
2. Die Toilette soll barrierefrei, wartungsfreundlich und öffentlich zugänglich sein.
3. Die vorhandenen Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom auf der Fläche sollen wenn möglich weiter genutzt werden.
4. Das Konzept kann verschiedene kostengünstige Lösungen prüfen, z. B.:
- modulare Fertigtoilette oder Containeranlage,
- Betreiberlösungen (städtisch oder in Kooperation mit Privaten).
Der Oberbürgermeister lässt die Betriebs- und Unterhaltskosten, mögliche Betreibermodelle sowie Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und legt dem Stadtrat innerhalb von 3 Monaten konkrete Vorschläge inklusive Kostenschätzung vor.
Beschluss-Nr.: 131/16/2026
Antrag der FDP-Fraktion: Rückbau der Fahrbahnschwelle in der Ritterstraße, Döbeln
Vorlage: ANT/015/2026
Der Stadtrat lehnte den Antrag Antrag der FDP-Fraktion: Rückbau der Fahrbahnschwelle in der Ritterstraße, Döbeln, ab.
Beschluss-Nr.: 132/16/2026
Antrag AfD-Fraktion: Neuordnung der Sammlung von Altkleidern im Stadtgebiet Döbeln
Vorlage: ANT/016/2026
Der Stadtrat beschloss:
1. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, das Gespräch mit der EGD sowie dem DRK zu suchen, um gemeinsam eine konzeptionelle Lösung für die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern im Stadtgebiet Döbeln zu erarbeiten.
2. Über die Ergebnisse der Gespräche und die vorgeschlagene weitere Herangehensweise ist in geeignetem Rahmen zu berichten.
Beschluss-Nr.: 133/16/2026
Antrag der Freien Wählervereinigung Döbeln: 10 Stunden Betreuungsverträge zur Regeloption u. Abschaffung der Mehrbetreuungskosten f. Kinder in der Hortbetreuung während der Ferienzeiten
Vorlage: ANT/014/2026
1. Der Stadtrat stellte fest, dass der Antrag der Freien Wählervereinigung Döbeln auf Prüfung der Einführung einer 10-Stunden Betreuung als Regelangebot in den Kindereinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln für erledigt erklärt wird.
2. Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln vorzubereiten, mit dem Ziel, dass im Hort künftig alle Betreuungszeiten innerhalb der Öffnungszeiten einschließlich Frühhort und Ferienbetreuung bis zu 9 Stunden täglich mit der regulären 6-stündigen Betreuung abgegolten sind und zusätzliche Entgelte erst ab der 10. Betreuungsstunde anfallen.
Beschluss-Nr.: 134/16/2026
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln
- Neufassung § 2 Absatz 5 - Anpassung der Betreuungszeiten im Hort
Vorlage: VSR/134/2026
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln in § 2 Absatz 5.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 66/2026e)
Beschluss-Nr.: 135/16/2026
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2025 der Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/132/2026
Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2025 für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 64/2026e)
Beschluss-Nr.: 136/16/2026
Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2025 für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln
Vorlage: VSR/133/2026
Der Stadtrat bestätigte die Betriebskostenabrechnung sowie die Bekanntmachung der Betriebskosten für das Jahr 2025 für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt im Zuge der Gleichbehandlung mit den anderen Horten der Großen Kreisstadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 65/2026e)
Beschluss-Nr.: 137/16/2026
Neugestaltung Schulstandort Döbeln-Ost mit Grundschule und Schule mit Förderschwerpunkt Lernen - Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses
Vorlage: VSR/139/2026
Der Stadtrat beschloss die Fortschreibung zum Grundsatzbeschluss vom 02.01.2020
1. Auf dem Schulcampus Döbeln-Ost ist die Planung zum Neubau einer 1,5-zügigen Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, integriertem Hort, einer Sporthalle sowie den erforderlichen Außenanlagen durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) für die Vergabe der Planungsleistungen die Vergabeverfahren für die Leistungen der Objektplanung, technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung durchzuführen.
3. Den Auftrag für die Betreuung der Vergabeverfahren und die Begleitung der Planungsphase LP 1-3 bis zur Fördermittelbeantragung erhält die
hpm henkel Projektmanagement GmbH
Behringstraße 45
01159 Dresden
in Höhe von 134.578,60 EUR inkl. Mwst..
4. Die erforderlichen Mittel (134.578,60 EUR) für die Betreuung der Vergabeverfahren und die Begleitung der Planungsphase LP 1-3 bis zur Fördermittelbeantragung werden innerhalb der Maßnahme 8240, Schulstandort Döbeln Ost, aus den nicht benötigten Ermächtigungen von der Grundschule (Produkt: 21.1.1.02) zur Förderschule (Produkt: 22.1.5.01) umverteilt.
Beschluss-Nr.: 138/16/2026
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2026Vorlage: VSR/138/2026
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2026.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 67/2026e)
Beschluss-Nr.: 139/16/2026
Zuschüsse Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen 2026
Vorlage: VSR/136/2026
Der Stadtrat beschloss die Verteilung der Sportfördermittel für Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen für das Haushaltjahr 2026 in Höhe von 40.000,00 EUR auf der Grundlage des Mitgliederbestandes (Stand 01.01.2026) wie folgt:
| Verein | Mitglieder | Mitgl. in % | Zuschuss in EUR |
| Insgesamt | 2928 | 100,00 | 40.000 |
| Döbelner Sportclub 02/90 e.V. | 703 | 24,00 | 9.600,00 |
| Döbelner Bogenschützen 72 e.V. | 71 | 2,43 | 972,00 |
| Eisenbahnsportverein Lok e.V. | 715 | 24,42 | 9.768,00 |
| 1. Anglerverein Döbeln e.V. | 193 | 6,59 | 2.636,00 |
| HSG Neudorf/Döbeln e.V. | 400 | 13,66 | 5.464,00 |
| SV Einheit Lüttewitz e.V. | 94 | 3,21 | 1.284,00 |
| Reitverein Lüttewitz | 30 | 1,03 | 412,00 |
| SV 50 Traktor Mochau | 175 | 5,98 | 2.392,00 |
| Döbelner Tennisclub 05 e.V. | 92 | 3,14 | 1.256,00 |
| Kinder- und Jugendsportclub Döbeln e.V. | 455 | 15,54 | 6.216,00 |
Beschluss-Nr.: 140/16/2026
Vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages für das städtische Grundstück, Flurstück 41/6 der Gemarkung Mannsdorf mit einer Größe von 8.693 m²
Vorlage: VSR/137/2026
Der Stadtrat beschloss, der Verlängerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 41/6 der Gemarkung Mannsdorf, (dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert), zuzustimmen. Vertreten wird der Verein durch den Vorstand gemäß gültiger Satzung. Das Erbbaurecht am Grundstück soll um weitere 30 Jahre und damit bis 31.12.2058 verlängert werden. Ab dem 01.01.2028 beträgt der Erbbauzins 1.346,73 EUR.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages abzuschließen.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 29.06.2026



