Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

69/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 04.08.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeiträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2022 

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 217/25/2022 am 02.06.2022 mit der Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2021 der Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln folgende Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2022 beschlossen:

 

Kinderkrippe

Familie                                                             Alleinerziehend

 

 

volltags *

 

halbtags *

 

sechs Stunden

 

volltags *

 

halbtags *

 

sechs Stunden

1. Kind

271,50 EUR

135,75 EUR

181,00 EUR

244,35 EUR

122,18 EUR

162,90 EUR

2. Kind

162,90 EUR

81,45 EUR

108,60 EUR

135,75 EUR

67,88 EUR

90,50 EUR

3. Kind

54,30 EUR

27,15 EUR

36,20 EUR

27,15 EUR

13,58 EUR

18,10 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 7,18 EUR pro angefangene Stunde.

 

Kindergarten

Familie                                                              Alleinerziehend

 

 

volltags *

 

halbtags *

 

sechs Stunden

 

volltags *

 

halbtags *

 

sechs Stunden

1. Kind

113,13 EUR

56,57 EUR

75,42 EUR

101,82 EUR

50,91 EUR

67,88 EUR

2. Kind

67,88 EUR

33,94 EUR

45,25 EUR

56,57 EUR

28,28 EUR

37,71 EUR

3. Kind

22,63 EUR

11,31 EUR

15,08 EUR

11,31 EUR

5,66 EUR

7,54 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 2,99 EUR pro angefangene Stunde.

 

Hort 5 Std.

              Familie                                    Alleinerziehend

1. Kind

50,91 EUR

 

45,82 EUR

2. Kind

30,55 EUR

 

25,46 EUR

3. Kind

10,18 EUR

 

5,09 EUR

 

Hort 6 Std.

             Familie                                    Alleinerziehend

1. Kind

61,09 EUR

 

54,98 EUR

2. Kind

36,65 EUR

 

30,55 EUR

3. Kind

12,22 EUR

 

6,11 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 2,42 EUR pro angefangene Stunde.

 

 

Bei einer Betreuungszeit außerhalb der Öffnungszeiten pro angefangene Stunde
für alle Bereiche:                                                                                                    27,21 EUR
                                                                                                                             (Personalkosten)

*  volltags entspricht 9 Std. Betreuung
*  halbtags entspricht 4,5 Std. Betreuung
Die Beiträge bei vollst.Familien sind für Geschwisterkinder um 40 bzw. 80 % gemindert. Das 4. Kind ist beitragsfrei.
Die Beiträge für Alleinerziehende sind für das 1. Kind um 10 % gemindert, für Geschwisterkinder um 50 bzw. 90% .
Das 4. Kind ist beitragsfrei.

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 15.07.2022

pdfBekanntmachung Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2022

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