Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

69/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 06.06.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Ankündigung von Vermessungsarbeiten durch die untere Vermessungsbehörde Landkreis Mittelsachsen für die Stadt Döbeln, Gemarkungen Schallhausen und Simselwitz

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Referat Geodatenmanagement
Az. 667.41-0193

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde berichtigt fehlerhafte Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)[1] an der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Zschaitz-Ottewig. Dazu sind auch umfangreiche örtliche Vermessungsarbeiten notwendig. Diese werden ab sofort durchgeführt.

Es sind Flurstücke der Gemarkungen Schallhausen und Simselwitz im Bereich der südlichen Verfahrensgrenze des Flurneuordnungsverfahrens Zschaitz-Ottewig davon betroffen.

Falls Grundstücke nicht öffentlich zugänglich sind, wird die Absicht diese zu betreten, dem Eigentümer rechtzeitig gesondert mitgeteilt.

Die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen sind nach § 5 Abs. 1 des SächsVermKatG befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Ankündigung sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG). Für Fragen stehen die Mitarbeiter unter Hinweis auf das Aktenzeichen 667.41-0193 telefonisch bzw. vor Ort zur Verfügung.

Döbeln, den 5. Juni 2025

gez. i. A. Scheibe

Weißenberg,
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

Tel. 03731/799 – 1200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Im Kartenausschnitt ist der Bereich, um welchen es sich handelt, rot schraffiert. Großräumigere Grenzuntersuchungen sind nicht ausgeschlossen.

Siehe auch: Ankündigung von Vermessungsarbeiten durch die untere Vermessungsbehörde Landkreis Mittelsachsen - Landkreis Mittelsachsen

[1] Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)

Ankündigung von Vermessungsarbeiten durch die untere Vermessungsbehörde Landkreis Mittelsachsen für die Stadt Döbeln, Gemarkungen Schallhausen und Simselwitz

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