Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
70/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.07.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal: Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln - Jahnatal für das Wirtschaftsjahr 2026
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 und 60 des SächsKomZG i. V. m. § 74 der SächsGemO in der jeweils gültigen Fassung und der Satzung des AZV hat der Zweckverband in seiner Sitzung am 26.11.2025 mit der Beschluss-Nr. 01/03/2025 die folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen, welche vom Landratsamt Mittelsachsen am 28.05.2026 bestätigt und genehmigt wurde:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er enthält
| in € | |
| a) im Erfolgsplan | |
| die Erträgen die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust Entnahme aus der Rücklage |
8.132.776 7.858.552 274.224 0 0 |
| b) im Liquiditätsplan | |
| Mittelzu-/ Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
2.564.229 - 4.873.500 2.144.281 1.598.446 |
§2
| Gesamtbetrag der Kredite | 2.689.660 |
| davon für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 2.689.660 |
§3
| Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| Gesamt | 0 |
§4
| Umlagen von den Mitgliedsgemeinden | 829.410 |
| Umlage (STEA) gemäß § 13 der Verbandssatzung beträgt | 829.410 |
§5
| Höchstbetrag der Kassenkredite | |
| Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2026 | 950.000 |
§6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft und gilt für das Wirtschaftsjahr 2026.
Die Haushaltssatzung einschließlich Wirtschaftsplan 2026 liegt gemäß § 14 der Verbandssatzung am Sitz des Abwasserzweckverbandes entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 03.08.2026 – 14.08.2026 während der regulären Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Sachsen (SächsGemO) zustande gekommen sein, gilt diese ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
| Ausgefertigt: Döbeln, den 08.06.2026 | Schilling, Verbandsvorsitzender |



