Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
71/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 30.06.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2019/2020
der Jagdgenossenschaft Döbeln werden bekanntgemacht:
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2019/2020. - Wahl der Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2020/2021
Die Jahreshauptversammlung wählte folgende Personen als Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2020/2021:
- Herr Udo Haferkorn
- Herr Gottfried Schneider - Beschluss zur Verwendung des Reinertrages und der Wildschadenspauschale aus der Jagdnutzung
Die Jahreshauptversammlung beschloss den Reinertrag aus der Jagdnutzung und die Wildschadenspauschale bei der Jagdgenossenschaft zu belassen und nicht auszuschütten, bis auf die Zahlung des Reinertrages an die BVVG aufgrund jährlicher Antragstellung. - Beschluss zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes für das Jahr 2020/2021.
Döbeln, den 29.06.2020
Aurich
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Döbeln, Sitz Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Telefon 03431 / 579 288