Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
72/2023 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 10.07.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 34. Sitzung des Stadtrates vom 06.07.2023
In der 34. Sitzung des Stadtrates vom 06.07.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 304/34/2023
Antrag der Fraktion jetzt - für unser Döbeln zur Einsichtnahme und Veröffentlichung der Kostenaufstellung des Treibhaus e. V. für 2024 und Folgejahre
Vorlage: ANT/018/2023
Der Stadtrat beschloss:
- Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine vollständige Kopie der Kostenaufstellung des Treibhaus e. V. in digitaler Form oder Papierform jedes Jahr am 1. August.
- Alle Stadträte können jedes Jahr ab 1. August die Kostenaufstellung des Treibhaus e. V. im Rathaus einsehen.
Beschluss-Nr.: 305/34/2023
Schulstandort Döbeln-Ost
Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort
Zustimmung zur Finanzierung und Erhöhung des Eigenmittelanteils aufgrund der Förderzusage des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Kultusministerium)
Vorlage: VSR/350/2023
Der Stadtrat stimmte der Finanzierung des Bauvorhabens „Neubau der Grundschule mit Schulhort in Döbeln Ost II“ mit Gesamtausgaben Bau in Höhe von 14.428.100 EUR, Zuwendungen des Freistaates Sachsen in Höhe von 8.000.000 EUR und damit einem Eigenmittelanteil in Höhe von 6.428.100 EUR zu.
Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 237.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024 werden aus liquiden Mitteln bereitgestellt.
Die Absenkung der im Finanzplan des aktuellen Doppelhaushaltes veranschlagten Zuwendungen und damit erhöhten Eigenmittelanteile um 355.000 EUR sollen im nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 entsprechend veranschlagt werden.
Die Verteilung der Gesamtkosten und Zuwendungen auf die einzelnen Jahre stellt sich wie folgt dar:
HH-Jahr |
Gesamtaus-gaben |
Eigenmittel |
Fördermittel |
Erläuterung |
|
alle Angaben in EUR |
|
||
2020 |
110.000 |
110.000 |
0 |
|
2021 |
400.000 |
400.000 |
0 |
|
2022 |
380.000 |
380.000 |
0 |
|
2023 |
1.450.000 |
500.000 |
950.000 |
Weiterführung der Planung bis LP 6 |
2024 |
3.500.000 |
1.250.000, (+237.000) |
2.250.000 (-237.000) |
Erhöhung geplanter Eigenmittelanteil wegen geringerer Fördermittel |
2025 |
6.000.000 |
6.000.000 |
0 |
Vorfinanzierung durch Stadt Döbeln |
2026 |
2.588.100 |
-1.411.900 (+295.800) |
4.000.000 (-295.800) |
Geringere Refinanzierung der vorfinanzierten Ausgaben durch geringere Fördermittel |
2027 |
0 |
-800.000 (+59.200) |
800.000 (-59.200) |
|
Gesamt |
14.428.100 |
6.428.100 |
8.000.000 |
|
Gesamtabweichung |
+ 592.000 |
- 592.000 |
|
|
Ausstattung 2026 |
250.000 |
250.000 |
|
|
Die Verwaltung wird mit Erhalt der Förderzusage beauftragt, die vertraglichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Wiederaufnahme der Planungen für die nächsten Leistungsphasen zu schaffen.
Beschluss-Nr.: 306/34/2023
Beschluss zur 1. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes Döbeln
Vorlage: VSR/313/2023
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
- das aktualisierte Radverkehrskonzept für die Stadt Döbeln (Stand 03/2023) als Grundlage für den weiteren Ausbau eines sicheren, flächendeckenden Radwegenetzes.
- Die im aktualisierten Radverkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen sollen schrittweise entsprechend den konkreten Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten der Stadt auf Machbarkeit geprüft und wenn möglich umgesetzt werden.
- Beim Um-, Aus- und Neubau von Hauptverkehrsstraßen sind grundsätzlich die Belange des Radverkehrs zu beachten und die Einrichtung oder Verbesserung von Radverkehrsanlagen zu prüfen.
- Effektive Sofortmaßnahmen, die ohne größeren Aufwand machbar sind, wie die Markierung von Radverkehrsanlagen, die Herstellung von Radabstellanlagen (an wichtigen Zielpunkten) oder die Öffnung von Einbahnstraßen, sollen kurzfristig realisiert werden, soweit keine Sicherheits- oder anderweitigen Bedenken bestehen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
- Neben netzbezogenen Maßnahmen sollen insbesondere folgende Handlungsfelder weiterverfolgt werden:
-
- Optimierung der Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV
- Verbesserung der Abstellmöglichkeiten des Radverkehrs mit dem ÖPNV
- Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
- Wegweisung für den Radverkehr
- Einsatz vielfältiger Kommunikationsinstrumente der Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadtverwaltung
- Aktivierung und Einbeziehung von Handlungsträgern (Wohnungsbaugenossenschaften, Arbeitgeber etc.) zur Stärkung des Radverkehrs
- Das aktualisierte Radverkehrskonzept für die Stadt Döbeln (Stand 03/2023) ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK-D-2030) und wird im Fachkonzept Mobilität und Infrastruktur verankert.
- Für die Kategorien Einbahnstraße, Markierung und Tempo wird im Feld Bemerkungen „Prüfung auf Machbarkeit notwendig“ eingefügt.
Anlagen zum Beschluss: 1. Fortschreibung Radverkehrskonzeption Döbeln
Beschluss-Nr.: 307/34/2023
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2023
Vorlage: VSR/349/2023
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2023. (veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 71/2023e am 10.07.2023)
Beschluss-Nr.: 308/34/2023
Zuschlags- / Auftragserteilung Los 1 - Straßenbau - für das Bauvorhaben Ausbau Walter-Eckhard-Straße 2. BA
Vorlage: VSR/346/2023
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag auf das Los 1 – Straßenbau für das Bauvorhaben „Ausbau Walter-Eckhard-Straße 2. BA“ auf das Hauptangebot der Firma LFT Straßen- und Tiefbau GmbH, Münchhofer Straße 2, 04749 Jahnatal in Höhe von 301.848,61 EUR (brutto) für das Los 1 – Straßenbau zu erteilen.
Beschluss-Nr.: 309/34/2023
Zuschlags- und Auftragserteilung Abbrucharbeiten Gebäude Rittergut, Zum Park 60, Döbeln OT Ziegra
Vorlage: VSR/352/2023
Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Abbruch- und Rekultivierungsarbeiten zum Auftragswert von 71.365,03 EUR inkl. 5% Nachlass an die Firma:
Centro Umwelttechnik & Logistik GmbH
Emilienstr. 20
01139 Dresden.
Beschluss-Nr.: 310/34/2023
Beendigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schulen und Neubesetzung
Vorlage: VSR/345/2023
- Der Stadtrat beschloss, Herrn Jörg Jäkel zum 08.07.2023 als sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schulen abzuberufen.
- Der Stadtrat bestellte als Nachrückerin durch Einigung Frau Mareike Gerhardt als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Schulen.
Beschluss-Nr.: 311/34/2023
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/8 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/348/2023
Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/8 der Gemarkung Limmritz ( …anonymisiert… ) zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.
Beschluss-Nr.: 312/34/2023
Umsetzung einer Maßnahme aus der Konsolidierungskonzeption für die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH durch den Gesellschafter Große Kreisstadt Döbeln; Erhöhung des Gesellschafterzuschusses für das Jahr 2024
Vorlage: VSR/338/2023
- Der Stadtrat beschloss die Erhöhung des Gesellschafterzuschusses für die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH für das Jahr 2024 um 17 TEUR.
- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss zu diesem Zweck die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 17 TEUR im Produktsachkonto 26.1.0.01 431500 für die Erhöhung des Gesellschafterzuschusses für die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH für das Jahr 2024.
Die Deckung erfolgt aus dem Aufwandskonto 11.1.1.02 449100
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 07.07.2023