Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

74/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 31.07.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2024

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr.: 364/41/2024 am 20.06.2024 mit der Bestätigung der Betriebskostenabrechnung 2023 der Kindestagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln folgende Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2024 beschlossen: 

Kinderkrippe 

  Familie Alleinerziehend
  volltags* halbtags* sechs Stunden  volltags* halbtags* sechs Stunden 
1. Kind  314,10 EUR 157,05 EUR 209,40 EUR 282,69 EUR 141,35 EUR 188,46 EUR
2. Kind 188,46 EUR 94,23 EUR 125,64 EUR 157,05 EUR 78,53 EUR 104,70 EUR
3. Kind  62,82 EUR 31,41 EUR 41,88 EUR 31,41 EUR 15,71 EUR 20,94 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 8,31 EUR pro angefangene Stunde. 

Kindergarten

  Familie Alleinerziehend
  volltags* halbtags* sechs Stunden  volltags* halbtags* sechs Stunden 
1. Kind  130,87 EUR 65,44 EUR 87,25 EUR 117,78 EUR 58,89 EUR 78,52 EUR
2. Kind 78,52 EUR 39,26 EUR 52,35 EUR 65,44 EUR 32,72 EUR 43,62 EUR
3. Kind  26,17 EUR 13,09 EUR 17,45 EUR 13,09 EUR 6,54 EUR 8,72 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 3,46 EUR pro angefangene Stunde. 

Hort 5. Std. 

  Familie Alleinerziehend
1. Kind 59,13 EUR 53,21 EUR
2. Kind 35,48 EUR 29,56 EUR
3. Kind  11,83 EUR 5,91 EUR


Hort 6. Std. 

  Familie Alleinerziehend
1. Kind 70,95 EUR 63,86 EUR
2. Kind 42,57 EUR 35,48 EUR
3. Kind  14,19 EUR 7,10 EUR

Bei einer Betreuungszeit über die vereinbarte Zeit hinaus 2,82 EUR pro angefangene Stunde. 

 

Bei einer Betreuungszeit außerhalb der Öffnungszeiten pro angefangene Stunde für alle 31,45 EUR (Personalkosten) Bereiche. 
*volltags entspricht 9 Std. Betreuung 
*halbtags entspricht 4,5 Std. Betreuung 
Die Beiträge bei vollst. Familien sind für das Geschwisterkind um 40 bzw. 80 % gemindert. 
Das 4. Kind ist beitragsfrei. 
Die Beiträge für Alleinerziehende sind für das 1. Kind um 10 % gemindert, für Geschwisterkinder um 50 bzw. 90 %. 
Das 4. Kind ist beitragsfrei. 

 

Liebhauser 
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 31.07.2021 

Bekanntmachung der Elternbeiträge, einschließlich Absenkungsbeträge gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG Kindertagesstätten und Horte ab 01.09.2024

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