Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
77/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 08.08.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Döbeln
Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. § 58 Wehrpflichtgesetz
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname
- Vorname
- gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollenden, der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 Wehrpflichtgesetz widersprechen können.
Der Widerspruch kann schriftlich an das Bürgerbüro Döbeln gerichtet werden (Postanschrift: Stadt Döbeln, Bürgerbüro, Obermarkt 1, 04720 Döbeln).
Döbeln, den 08.08.2023
Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister
Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. §58 Wehrpflichtgesetz