Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
81/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 18.08.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
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Kosten der Ersatzvornahme (§ 24 Abs. 1 SächsVwVG)
KASSENZEICHEN:
|
52.1.0.01.331110 RE/2020/010 |
ZU VOLLSTRECKENDER BESCHEID:
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Androhung der Ersatzvornahme vom 17.06.2020 |
GRUNDSTÜCK: |
Gemarkung: Choren - Flurstück: 70/a |
HIER: |
Abschlussrechnung Ersatzvornahme |
In dem Verwaltungsverfahren der
Frau Alejandra Pamela Ingrao
Vorm. Werftstraße 6 in 49733 Haren (Ems)
und zurzeit unbekannten Aufenthalts - Verfügungsadressat -
wegen Abschlussrechnung Ersatzvornahme
trifft die Große Kreisstadt Döbeln unter Bezugnahme auf den bisherigen Verfahrensablauf folgende Entscheidung:
Sie haben bis zum 15.09.2023 an die Stadt Döbeln, Stadtkasse, auf eins der unten aufgeführten Konten folgenden Betrag für die am 17.06.2020 angekündigte und zwischenzeitliche durchgeführte Ersatzvornahme einzuzahlen:
Kosten der Ersatzvornahme nach beiliegender Rechnung/incl. Mehrwertsteuer | 28.794,45 EUR |
Verwaltungsgebühr für die Ersatzvornahme | 80,00 EUR |
Insgesamt | 28.874,45 EUR |
Hinweis:
Um unberechtigte Mahnungen zu vermeiden verwenden Sie bitte den beigefügten Überweisungsschein oder geben Sie unbedingt das dort eingetragene Kassenzeichen und das Aktenzeichen bei der Überweisung an.
Gründe:
Die Endabrechnung der Kosten der Ersatzvornahme wird auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes erhoben. Hiernach kann die Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen ausgeführt werden. Da Sie die angeordneten Sicherungsmaßnahmen nicht selbst ausgeführt haben, wurde die Ersatzvornahme vorgenommen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Forderung, wenn Sie nicht binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides gezahlt haben, ab diesem Zeitpunkt gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 mit 2 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingelegt werden.
Hinweis:
Zahlungsbelege können im SG Bauordnung eingesehen werden
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sendig
Sachgebietsleiterin
öffentliche Bekanntmachg. Kosten der Ersatzvornahme (§ 24 Abs. 1 SächsVwVG)