Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
ich berufe die 2. öffentliche Verbandsversammlung 2025 des AZV Döbeln – Jahnatal für den
08.09.2025, 14:00 Uhr,
in der Bahnhofstraße 42, in 04720 Döbeln, im großen Beratungsraum,
ein und bitte Sie, Ihre Teilnahme zu ermöglichen.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Hinweis:
Die vollständigen Einladungsunterlagen (Tagesordnung nebst Beschlussvorlagen und Anlagen) werden wir Ihnen als Bürger/Gast gemäß § 36b SächsGemO per Auslage im Sitzungssaal bzw. auch online auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.
Schilling
Verbandsvorsitzender
Jahnatal, 02.07.2025
Einladung zur 2. öffentlichen Verbandsversammlung 2025 des AZV Döbeln-Jahnatal am 08.09.2025