Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates vom 27.08.2026
In der 17. Sitzung des Stadtrates vom 27.08.2026 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 142/17/2026
Antrag der FDP-Fraktion im Döbelner Stadtrat:
Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße
Vorlage: ANT/013/2026
Der Stadtrat lehnte den Antrag der FDP-Fraktion im Döbelner Stadtrat „Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße“ ab.
Beschluss-Nr.: 143/17/2026
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Großen Kreisstadt Döbeln
für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage: VSR/149/2026
Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

Der Überschuss im Gesamtergebnis in Höhe von 6.913.467,83 EUR wird der Rücklage getrennt nach ordentlichem Ergebnis und Sonderergebnis zugeführt.
Im Jahresabschluss 2021 werden aus Verrechnungsmöglichkeiten nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik 827.751,40 EUR vom Basiskapital an die Rücklage aus Sonderergebnis übertragen.
Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhensch-Stiftung werden 2.786,24 EUR in Anspruch genommen.
Beschluss-Nr.: 144/17/2026
Antrag des Treibhaus e. V. auf Gewährung des Sitzgemeindeanteils der Stadt Döbeln für die institutionelle Förderung des Kulturraums Erzgebirge - Mittelsachsen für das Jahr 2027 sowie Einstellung der Mittel für 2028 in den Doppelhaushalt 2027/2028
Vorlage: VSR/143/2026
Beschluss-Nr.: 145/17/2026
Anpassung der Organisationsstruktur
- Einrichtung eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements
Vorlage: VSR/142/2026
Beschluss-Nr.: 146/17/2026
Regelung zur Zulassung des Dienstkraftfahrzeuges des Oberbürgermeisters für private Fahrten
Vorlage: VSR/146/2026
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss, dem jeweils amtierenden Oberbürgermeister die Nutzung des ihm zur Verfügung stehenden Dienstkraftfahrzeuges für Privatfahrten - dazu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle - zu genehmigen.
Beschluss-Nr.: 147/17/2026
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2026
Vorlage: VSR/151/2026
Beschluss-Nr.: 148/17/2026
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/140/2026
Der Stadtrat beschloss die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2026/2027 mit Prognose bis zum Schuljahr 2027/2028 entsprechend der Anlage 2.
Beschluss-Nr.: 149/17/2026
Aufhebung des Beschlusses zur vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages für das städtische Grundstück, Flurstück 41/6 der Gemarkung Mannsdorf mit einer Größe von 8.693 m² und Neufassung
Vorlage: VSR/144/2026
Der Stadtrat hob den in der Stadtratssitzung am 25.06.2026 gefassten Beschluss Nr. 140/16/2026 zur vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages für das städtische Grundstück, Flurstück 41/6 der Gemarkung Mannsdorf mit einer Größe von 8.693 m² auf und fasste diesen wie folgt neu:
Der Stadtrat beschloss, der Verlängerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 41/6 der Gemarkung Mannsdorf, mit (dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert), zuzustimmen.
[…] (aus Datenschutzgründen anonymisiert).
Das Erbbaurecht am Grundstück soll um weitere 30 Jahre und damit bis zum 31.12.2057 verlängert werden. Ab dem 01.01.2028 beträgt der Erbbauzins 1.068,69 Euro.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages abzuschließen.
Beschluss-Nr.: 150/17/2026
Aufhebung des Beschlusses zur Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages für das Flurstück 13 der Gemarkung Gärtitz mit einer Größe von 2.490 m² und Neufassung
Vorlage: VSR/150/2026
Der Stadtrat hob den in der Sitzung am 21.05.2026 gefassten Beschluss Nr. 128/15/2026 zur Verlängerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 13 der Gemarkung Gärtitz, mit dem Träger der Einrichtung
(dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert),
auf und fasste diesen wie folgt neu:
Der Stadtrat beschloss, der Verlängerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 13 der Gemarkung Gärtitz
(dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert),
zuzustimmen. Das Erbbaurecht soll um weitere 30 Jahre und damit bis zum 31.12.2055 verlängert werden. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages abzuschließen.
Beschluss-Nr.: 151/17/2026
Zustimmung zur Veräußerung der städtischen Grundstücke, Flurstück 590/4 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 4.168 m² und Flurstück 591/2 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 48 m²
Vorlage: VSR/145/2026
Der Stadtrat beschloss, die städtischen Grundstücke an
(dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert),
wie folgt zu veräußern.
| Gemarkung | Flurstück | Größe in m² | Kaufpreis in EUR |
| Döbeln | 590/4 | 4.168 | 225.072,00 |
| Döbeln | 591/2 | 48 | 2.592,00 |
| Gesamt | 4.216 | 227.664,00 |
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.
Beschluss-Nr.: 152/17/2026
Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks, Flurstück 123/3 der Gemarkung Zschackwitz mit einer Größe von ca. 1.500 m²
Vorlage: VSR/147/2026
Der Stadtrat beschloss eine ca. 1.500 m² große noch zu vermessende Teilfläche des städtischen Grundstückes, Flurstück 123/3 Gemarkung Zschackwitz an
(dieser Abschnitt ist aus Datenschutzgründen anonymisiert),
zu einem Kaufpreis in Höhe von 24.750,00 Euro zu veräußern. Mehr- oder Minderflächen, die sich aus der Vermessung des Grundstücks ergeben, sind auf der Grundlage des vereinbarten Bodenrichtwertes von 16,50 Euro/m² auszugleichen.
Sollte der Erwerber für den Kauf des Grundstückes bzw. für das vorgesehene Bauvorhaben Grundpfandrechte aufnehmen, wird seitens der Stadt einer Grundschuld -bzw. Hypothekenbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Grundstücksverkauf abzuschließen.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 28.08.2026
Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates vom 27.08.2026