Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

82/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 27.09.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
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Korrektur zur Veröffentlichung-Nr. 108/2020e vom 20.10.2020 im elektronischen Amtsblatt
108/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 20.10.2020 (doebeln.de)
zum Beschluss-Nr. 89/11/2020 der 11. Sitzung des Stadtrates vom 15.10.2020 

In der 11. Sitzung des Stadtrates vom 15.10.2020 in öffentlicher Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss-Nr.: 89/11/2020 
Verkauf städtischer Grundstücke zum Zwecke der Gewerbeansiedlung (Flurstück 244/1 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 238/1 jeweils der Gemarkung Gärtitz)
Vorlage: VSR/090/2020

Der Stadtrat beschloss, die Grundstücke, Flurstück 244/1 der Gemarkung Gärtitz mit einer Größe von 158.230 qm sowie eine Teilfläche des Flurstückes 238/1 der Gemarkung Gärtitz mit einer Größe von 10.740 qm, insgesamt somit 168.970 qm zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.534.550,00 EUR zum Zwecke der Errichtung einer Ferien-, Erlebnis- und Freizeitwelt mit unterschiedlichen Nutzungen an Herrn Robert Dahl in Rövershagen zu verkaufen.

Die in Abteilung II des Grundbuches von Döbeln bezgl. des Flurstückes 244/1 der Gemarkung Gärtitz vorgetragene Leitungsrechte für Telekommunikation sind vom Erwerber zur Fortduldung zu übernehmen.

Die Zahlung des Kaufpreises ist von der Erfüllung verschiedener Rahmenbedingungen u.a. dem Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen zum Eigentumsvollzug, Bebauungsplan bzw. Vorliegen der Anforderungen nach § 33 BauGB abhängig.

Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter dem Vorbehalt nachfolgender bis zum 30.06.2023   zu erfüllenden Bedingungen:

- Vorliegen eines Bebauungsplanes oder mindestens aber die Erfüllung der Anforderungen des § 33 BauGB

- Vorliegen der Voraussetzungen zur Errichtung einer Ferien-, Erlebnis und Freizeitwelt mit einer Verkaufsfläche
  von mind. 2.500 qm und Beherbergungsmöglichkeiten von mindestens 200 Betten

- Genehmigung zu Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Mit dem Erwerber ist vertraglich eine Bau- und Investitionsverpflichtung zu vereinbaren, welche u.a. ein Weiterveräußerungsverbot der Grundstücke im unbebauten Zustand sowie Baubeginn/Baufertigstellung ab vollziehbarem Baurecht regelt.

Sollte der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. des Bauvorhabens Grundpfandrechte aufnehmen, so wird seitens der Stadt Döbeln einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Kaufvertrages entsprechend zu veranlassen.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 16.10.2020

pdfBeschluss-Nr. 89/11/2020 vom 15.10.2020

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