Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
86/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 26.07.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
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Beschlüsse der 18. Sitzung des Stadtrates vom 22.07.2021
Beschluss-Nr.: 162/18/2021
Antrag der Fraktion WIR FÜR DÖBELN zu den Spiel- und Bolzplätzen (Posteingang am 01.06.2021)
Vorlage: ANT/012/2021
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, zu den im Folgenden angeführten einzelnen Punkten Vorschläge zur Realisierung vorzulegen.
1. Instandhaltungsbedarf, Finanzplanung 2023 und folgende Jahre
Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Stadtrat eine Übersicht des Instandhaltungs- und Investitionsbedarfes für die nächsten 10 Jahre aller städtischen Spiel- und Bolzplätze vorzulegen.
Diese Kostenübersicht soll dem Stadtrat als Grundlage für die nächsten Haushaltsplanungen dienen.
2. Hangrutsche Keuern und Rutsche Klosterwiesen
Im Döbelner Rathausjournal und in der Presse wurde berichtet, dass beide Rutschen dringend erneuert werden müssen und die Finanzierung ungeklärt ist.
Von der Verwaltung ist dem Stadtrat eine Kostenaufstellung vorzulegen, damit dieser kurzfristig eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen kann. Dabei sind nachhaltige Varianten an beiden Standorten zu favorisieren.
Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, die geplanten und aktuell nicht benötigten Mittel der Stadtbibliothek und mögliche Pachtmehreinnahmen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verwenden. Sollten diese Mittel nicht reichen, schlagen wir vor, die vorhandenen liquiden Mittel zu verwenden.
3. Baum- und Strauchpflanzungen zum Sonnen- und Windschutz
Die Verwaltung wurde beauftragt für alle Spielplätze eine Übersicht dem Stadtrat vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wo möglicherweise Handlungsbedarf besteht.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, mit der TAG, WG und GWG zu verhandeln, wie die Stadt auch in diesen Bereichen eine erforderliche Bepflanzung anregen bzw. unterstützen kann.
4. Spielplatz Neubaugebiet „Walduferviertel“
Im B-Plan zum „Walduferviertel“ ist kein Spielplatz vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass bei der Vielzahl der neu entstehenden Häuser ein Spielplatz sinnvoll ist.
Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt, Varianten zu untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, einen Spielplatz im „Walduferviertel“ zu errichten.
5. Pommlitz, Spielplatz Erich-Kästner-Straße
Da bereits erhebliche Mittel investiert wurden und praktisch nur noch Spielgeräte aufgestellt werden müssen, ist es nicht nachvollziehbar, warum der Spielplatz nicht fertig gestellt wird. Wir sind der Auffassung, dass mit wenigen Mitteln ein weiterer Spielplatz für Pommlitz und Umgebung entstehen kann. Die Lage, Zufahrt sowie Parkplätze, die bereits vorhanden sind, sind dafür eine gute Ausgangssituation.
Beschluss-Nr.: 163/18/2021
Satzungsbeschluss (gem. § 16 BauGB) über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark "Am Fuchsloch" (Fassung vom 28.06.2021)
Vorlage: VSR/176/2021
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
1.
Zur Sicherung der Planung wird die Satzung über die Veränderungssperre gem. § 14ff BauGB für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ beschlossen.
Die Satzung über diese Veränderungssperre ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
2.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist ortüblich bekannt zu machen.
3.
Der Technische Bereich wird beauftragt, die Veränderungssperre der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Mittelsachsen, anzuzeigen.
Anlage zum Beschluss:
Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Geltungsbereich der
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Am Fuchsloch“ (Fassung vom 28.06.2021)
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 87/2021e am 26.07.2021)
Beschluss-Nr.: 164/18/2021
Verpachtung von Ackerlandfläche, städtisches Grundstück, Flurstück 109/5 der Gemarkung Greußnig
Vorlage: VSR/177/2021
Der Stadtrat beschloss, die Ackerlandfläche des Flurstückes 109/5 der Gemarkung Greußnig mit einer Größe von
ca. 34 ha qm für ein Jahr beginnend ab dem 01.10.2021 mit der Option der jährlichen Verlängerung längstens aber für den Zeitraum von 10 Jahren (..……………………….) zu verpachten.
(aus Datenschutzgründen anonymisiert……………...)
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 23.07.2021