Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
85/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 04.10.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 27. Sitzung des Stadtrates vom 29.09.2022
In der 27. Sitzung des Stadtrates vom 29.09.2022 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 232/27/2022
Lessing-Gymnasium Döbeln, Außenstelle Körnerplatzschule,
Verbesserung der digitalen Infrastruktur
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A, Elektroinstallation/Passives Datennetz
Vorlage: VSR/264/2022
Der Stadtrat beschloss:
Für den Aufbau des passiven Datennetzes im Rahmen der Digitalisierung ist nach Öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten in der Körnerplatzschule, Außenstelle des Lessing-Gymnasiums, an die Firma
Elektro Harry Freiberg GmbH
Stockhausener Weg 62
04720 Döbeln, OT Limmritz
mit einer Auftragssumme von brutto 112.985,48 EUR zu erteilen.
Beschluss-Nr.: 233/27/2022
Geschäftsordnung für Stadtrat und Ausschüsse der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/249/2022
Der Stadtrat beschloss die Geschäftsordnung für Stadtrat und Ausschüsse der Großen Kreisstadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt am 04.10.2022 unter der Nr. 86/2022e)
Beschluss-Nr.: 234/27/2022
Petition gegen den Bau von Wohnhäusern durch die Kreissparkasse Döbeln in Döbeln-Nord
Vorlage: VSR/257/2022
Der Stadtrat beschloss, die Petition wird für erledigt erklärt.
Beschluss-Nr.: 235/27/2022
Förderung des Treibhaus e.V. für das Jahr 2023
Vorlage: VSR/266/2022
- Der Stadtrat beschloss, dem Treibhaus e.V. den 10%igen Sitzgemeindeanteil in Höhe von 19.000 EUR als Fördersumme für das Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
- Der Stadtrat beschloss die Annahme der zweckgebundenen Spende des Fördervereins "Pro Treibhaus e.V." in Höhe von 4.500 EUR für das Jahr 2023.
Beschluss-Nr.: 236/27/2022
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Elbe-Mulde-Radweg, Abschnitt Schweimnitz-Auterwitz"
Vorlage: VSR/267/2022
Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für das Bauvorhaben „Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Elbe-Mulde-Radweg, Abschnitt Schweimnitz-Auterwitz" an die Firma
Walter Straßenbau KG
Waldheimer Str. 76 A
09661 Striegistal, OT Etzdorf
in Höhe von 258.403,81 EUR Brutto zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 237/27/2022
Anwendung der gesetzlichen Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 für die Große Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/261/2022
Der Stadtrat beschloss bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 von folgenden Erleichterungen Gebrauch zu machen:
Verzicht auf formelle Bestandteile
- Anhang - Anlage Verbindlichkeitenübersicht → keine Unterscheidung in kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten
- Anhang – Anlage Forderungsübersicht → keine Unterscheidung in kurz-, mittel- und langfristige Forderungen
- Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung
Verzicht auf Jahresabschlussarbeiten und -buchungen
- Soweit innerhalb des Anwendungszeitraumes die turnusmäßige körperliche Bestandsaufnahme von
Vermögensgegenständen nicht stattgefunden hat, soll dies nicht beanstandet werden.
- Auf außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen von Vermögens-gegenständen des
Anlagevermögens, deren Erfordernis sich aus einer körperlichen Bestandsaufnahme ergeben hat,
sowie die Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten, darf verzichtet
werden. Selbiges gilt selbstredend, wenn keine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt wurde.
- Auf Abschreibungen und Zuschreibungen von Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens sowie die Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven
Sonderposten darf verzichtet werden.
- Auf die ergebniswirksame Bereinigung von Anlagen im Bau darf verzichtet werden.
Beschluss-Nr.: 238/27/2022
Grundsatzbeschluss zur Vermögensvollübertragung der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. gemäß Umwandlungsgesetz §§ 174 ff. zum 01.01.2023
Vorlage: VSR/265/2022
Der Stadtrat beschloss, dass alle am 31.12.2022 vorhandenen Vermögensgegenstände sowie Rechte und Pflichten der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i. L. durch Vermögensvollübertragung gemäß Umwandlungsgesetz §§ 174 ff im Jahr 2023 (spätestens bis 31.08.2023) rückwirkend zum 01.01.2023 an den Alleingesellschafter, die Große Kreisstadt Döbeln, übertragen werden sollen.
Beschluss-Nr.: 239/27/2022
Übertragung des gesamten verbliebenen Grundstücksbestandes der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. (Abk. DWVG mbH) an den Gesellschafter, die Große Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/263/2022
Der Stadtrat beschloss, den gesamten verbliebenen Bestand an Grundstücken der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. im Jahre 2022 zum symbolischen Preis von 1,00 EUR an den Gesellschafter, die Große Kreisstadt Döbeln, zu übertragen. Die Übertragung soll als Entnahme aus dem steuerlichen Einlagekonto erklärt werden.
Beschluss-Nr.: 240/27/2022
Festlegung über Ort und Zeit der Sitzungen des Stadtrates für das Jahr 2023
Vorlage: VSR/262/2022
Der Stadtrat beschloss, seine regelmäßigen Sitzungen im Jahr 2023 an folgenden Tagen, jeweils 17.00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal (alternativ im Volkshaus), durchzuführen:
Donnerstag, den 02. Februar
Donnerstag, den 16. März
Donnerstag, den 27. April
Donnerstag, den 08. Juni
Donnerstag, den 06. Juli
Donnerstag, den 28. September
Donnerstag, den 02. November
Donnerstag, den 14. Dezember
Beschluss-Nr.: 241/27/2022
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 70/12 der Gemarkung Saalbach
Vorlage: VSR/269/2022
Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 70/12 der Gemarkung Saalbach zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.
Folgende Vorlage wurde zurückgestellt:
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurfdes Bebauungsplans "Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen" gem. § 1 Abs.7 BauGB
Vorlage: VSR/270/2022
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 30.09.2022