Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
85/2024 Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 20.08.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Einladung zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Ebersbach am Montag, 02.09.2024, 19.00 Uhr
Ort, Raum: | Saal Dorfgemeinschaftshaus, Ebersbach, Hauptstraße 63b, 04720 Döbeln |
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
2. | Bestätigung der Tagesordnung |
3. | Bestätigung der Protokollniederschrift vom 03.06.2024 |
4. | Informationen Ortschaftsratsvorsitzender |
5. | Anfragen von Bürgern |
6. | Öffentliche Themen |
6.1 | Feststellung der Annahme der Wahl nach § 18 SächsGemO oder Ablehnung der Hinderungsgründe nach § 32 SächsGemO |
6.2 | Verpflichtung der Ortschaftsräte gemäß § 69 Abs. 1 i. V. mit § 35 Abs. 1 SächsGemO |
6.3 | Wahl des Ortsvorstehers für den Ortschaftsrat Ebersbach für die Wahlperiode 2024-2029 |
6.4 | Nachrücken und Verpflichtung einer Ersatzperson nach § 68 und 69 Abs. 1 Satz 1 in V. mit § 34 SächsGemO |
6.5 | Wahl des stellv. Ortsvorstehers für den Ortschaftsrat Ebersbach für die Wahlperiode 2024-2029 |
6.6 | Beratung über die Höhe von Haushaltmitteln des Ortschaftsrates zur Finanzierung des Sommerfestes vom 17.08.2024 (Beschluss vom 05.02.2024) |
6.7 | Beratung über eine Zuwendung für den Schützenverein Neudorf zur finanziellen Unterstützung der Vereinsarbeit für das Jahr 2024 |
6.8 | Sonstiges |
7 | Bestimmung der Unterzeichner der Sitzungsniederschrift |
8 | Nichtöffentliche Themen |
Döbeln, den 20.08.2024
Müller
Ortschaftsratsvorsitzender
Einladung zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Ebersbach am Montag, 02.09.2024