Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
86/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.08.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Anlass der Vermessungsarbeiten ist eine durch das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Straßenbau und Straßenverwaltung, beantragte Straßenschlussvermessung der neu gebauten Kreisstraße K7532 im Bereich der Ortslage Forchheim mit allen Zufahrten und Nebenanlagen.
Zum Aufsuchen und der Kontrolle von Grenzpunkten ist es unter Umständen notwendig, die nachfolgend genannten Flurstücke der Gemeinde Stadt Döbeln, während der Vermessungsarbeiten zu betreten.
Gemarkung Forchheim: 1/5, 1/6, 1/7, 1/8, 1/9, 2, 3/1, 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 4, 5, 6/5, 6/4, 6/8, 6/6, 6/7, 7/3, 7/4, 7/5, 7/6, 8/1, 8/3, 8/4, 9/1,9/2, 10/137, 10/2, 11/2, 12/2, 11/1 , 12/1, 13/1, 13/2, 14/5, 14/6, 14/7 , 14/8, 15, 16/1, 16/2, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26/1, 26/2, 30/1, 30/2, 31/1, 31/2, 32, 33, 34, 38, 39, 42, 43/1, 43/2, 44, 45, 46/1, 46/2, 47, 48/1, 48/2, 49/1, 49/2 ,69/11, 81/1, 81/2, 83/2, 84/3, 84/4, 84/6, 84/7, 84/8, 85/1, 85/2, 82/2, 83/1, 84/5, 101/1, 101/2
Die örtlichen Vermessungsarbeiten beginnen voraussichtlich ab dem 07.09.2020.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und deren Mitarbeiter sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom 14. Juli 2013 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. Nr.9/2013, S. 482), in der jeweils geltenden Fassung, befugt, Grundstücke zum Zwecke der Katastervermessung zu betreten und zu befahren.
Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer der o.g. Flurstücke werden gebeten, den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen. Vermessungsmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG auf den Grundstücken zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Kontakt:
Vermessungsbüro Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln
Tel.: 03431 / 617 938
E-Mail:
Döbeln, den 18. August 2020
gez. Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Ankündigung von Vermessungsarbeiten