Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
86/2024e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 21.08.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Einladung zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Ziegra (konstituierende Sitzung)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
der Ortschaft Ziegra mit den Ortsteilen Ziegra/Limmritz/Wöllsdorf/Pischwitz/Schweta/Töpeln/Forchheim/Stockhausen,
hiermit lade ich Sie zur 1., konstituierenden Sitzung zur Legislaturperiode 2024 – 2029 des Ortschaftsrates der Ortschaft Ziegra recht herzlich ein.
Termin: | Mittwoch, den 05.09.2024 |
Zeit: | 18.00 Uhr |
Sitzungsort: | Verwaltungsaußenstelle Ziegra, Döbelner Str. 12 |
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. | Eröffnung und Begrüßung |
2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3. | Bestätigung der Tagesordnung / Festlegung Unterzeichnung Protokoll |
4. | Informationen Ortsvorsteher |
5. | Bürgeranfragen |
6. | öffentliche Themen |
6.1 | Feststellung der Annahme der Wahl nach § 18 SächsGemO |
6.2 | Verpflichtung der Ortschaftsräte gemäß § 69 Abs. 1 SächsGemO |
6.3 | Wahl des Ortsvorstehers für den Ortschaftsrat Ziegra für die Wahlperiode 2024-2029 |
6.4 | Nachrücken und Verpflichten einer Ersatzperson nach § 68 und 69 Abs. 1 Satz 1 mit § 34 SächsGemO |
6.5 | Wahl des stellvertretenden ORV |
7. | Terminplan der Sitzungen für das 2. Halbjahr 2024 |
Nichtöffentlicher Teil
Ziegra, den 20.08.2024
Patzig
amt. Ortsvorsteher
Einladung zur 1., konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates Ziegra am Mittwoch, 05.09.2024