Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
87/2020e ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 26.08.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Einladung zur 10. Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 03.09.2020, 17.00 Uhr
Ort, Raum: Volkshaus Döbeln (großer Saal) Burgstraße 4, in 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung öffentlicher Teil |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift (öffentlicher Teil) der |
5 |
Öffentliche Vorlagen |
5.1 |
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Ausbau Jahnatal-Radroute, Los 1: Abschnitt Simselwitz-Mochau und Los 2: Abschnitt Mochau-Tölzig" |
5.2 |
Finanzierung der Maßnahme Sanierung der Dacheindeckung des Bauhofgebäudes Lüttewitz, sowie |
5.3 |
Auftragserteilung der elktrotechnischen Leistungen zur Erneuerung der Beleuchtung Stadtbibliothek |
5.4 |
Zustimmung zum Erwerb des privaten Grundstückes, Flurstück 32 der Gemarkung Sörmitz |
5.5 |
Entscheidung über die Annahme von Spenden |
6 |
Sonstiges |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Döbeln, den 25.08.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister