Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

89/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 29.08.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
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Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung 87/2024e vom 28.08.2024: Beschlüsse der 1. Sitzung des Stadtrates (konstituierende Sitzung) vom 22.08.2024

In der 1. Sitzung des Stadtrates (konstituierende Sitzung) vom 22.08.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 1/1/2024:
Besetzung des Hauptausschusses
Vorlage: VSR/005/2024

1. Der Stadtrat beschloss gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung, dass 10 Mitglieder in den Hauptausschuss bestellt werden.

2. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung des Hauptausschusses nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

3. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Hauptausschuss fest:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 3
CDU/DLgZ 3
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1
FWvDL 1
FDP 1


4. Nach der Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Hauptausschusses fest:

Sitz Fraktion Mitglied stellv. Mitglied 
1 AfD Lars Kuppi  Sven Bäßler
2 AfD Holger Pietzsch  Hans-Bernd Petrasch 
3 AfD Heiko Damme  Soja Ort 
4 CDU/DLgZ Dr. Rudolf Lehle  Ingo Kutsch 
5 CDU/DLgZ Susan Zache  Andreas Otto 
6 CDU/DlgZ Hartmut Frisch Doreen Klein 
7 SPD/Grüne/Linke Axel Buschmann  Berno Ploß 
8 WIR FÜR DÖBELN  Dietmar Damm  Heike Benedix
9 FWvDL Grit Neumann  Sven Weißflog 
10  FDP Peter Draßdo Rocco Werner 

 


Beschluss-Nr. 2/1/2024:
Besetzung des Stadtentwicklungs- und Gewerbeausschusses
Vorlage: VSR/006/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß 9 Abs. 4 der Hauptsatzung 6 Mitglieder sowie gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung 5 sachkundige Einwohner in den Stadtentwicklungs- und Gewerbeausschuss bestellt werden.

2. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung des Stadtentwicklungs- und Gewerbeausschusses nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

3. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Stadtentwicklungs- und Gewerbeausschuss fest:

Stadträte:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 2
CDU/DLgZ 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


Sachkundige Einwohner:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 1 o. 2
CDU/DLgZ 1 o. 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


4. Der Stadtrat beschloss, dass über die Verteilung des 5. Sitzes der sachkundigen Einwohner unter den Fraktionen AfD sowie CDU/DLgZ per Losverfahren entschieden wird.

5. Nach Durchführung des Losverfahrens sowie der anschließenden Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Stadtentwicklungs- und Gewerbeausschusses fest:

Stadträte: 

Sitz Fraktion Mitglied stellv. Mitglied 
1 AfD Sven Bäßler Lars Kuppi
2 AfD Hans-Bernd Petrasch Tim Pöhlmann 
3 CDU/DLgZ Doreen Klein Hans-Joachim Egerer
4 CDU/DLgZ Susan Zache Dr. Rudolf Lehle 
5 SPD/Grüne/Linke Stephan Conrad Ines Stefanowsky
6 WIR FÜR DÖBELN Dietmar Damm  Tino Blochwitz 


Sachkundige Einwohner: 

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Andreas Kaden
CDU/DLgZ Sylvia Dürasch
3 SPD/Grüne/Linke Donata Porstmann 
4 WIR FÜR DÖBELN  Sven Rippinghaus 
5 AfD Thilo Fritzsche 

 


Beschluss Nr. 3/1/2024:
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Schulen
Vorlage: VSR/007/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung 6 Mitglieder sowie gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung 5 sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Schulen bestellt werden.

2. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung des Ausschuss für Jugend, Soziales, Schulen nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

3. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Ausschuss für Jugend, Soziales, Schulen fest:

Stadträte:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 2
CDU/DLgZ 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


Sachkundige Einwohner:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 1 o. 2
CDU/DLgZ 1 o. 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


4. Der Stadtrat beschloss, dass über die Verteilung des 5. Sitzes der sachkundigen Einwohner unter den Fraktionen AfD sowie CDU/DLgZ per Losverfahren entschieden wird.

5. Nach Durchführung des Losverfahrens sowie der anschließenden Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Schulen fest:

Stadträte: 

Sitz Fraktion Mitglied stellv. Mitglied 
1 AfD Tim Pöhlmann  Soja Ort
2 AfD Heiko Damme  Lars Kuppi 
3 CDU/DLgZ Susan Zache  Andreas Otto 
4 CDU/DLgZ Dr. Rudolf Lehle  Doreen Klein
5 SPD/Grüne/Linke Ines Stefanowsky Stephan Conrad
6 WIR FÜR DÖBELN Heike Benedix Dietmar Damm 


Sachkundige Einwohner: 

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Kevin Schäfer
CDU/DLgZ Martin Creutz 
3 SPD/Grüne/Linke Sylvio Kolb
4 WIR FÜR DÖBELN  Andreas Koch 
5 CDU/DLgZ Tobias Münch

Beschluss Nr. 4/1/2024:
Besetzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Tourismus, Städtepartnerschaften
Vorlage: VSR/008/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung 6 Mitglieder sowie gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung 5 sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Kultur, Sport, Tourismus, Städtepartnerschaften bestellt werden.

2. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Tourismus, Städtepartnerschaften nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

3. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Ausschuss für Kultur, Sport, Tourismus, Städtepartnerschaften fest:

Stadträte:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 2
CDU/DLgZ 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


Sachkundige Einwohner:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 1 o. 2
CDU/DLgZ 1 o. 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


4. Der Stadtrat beschloss, dass über die Verteilung des 5. Sitzes der sachkundigen Einwohner unter den Fraktionen AfD und CDU/DLgZ per Losverfahren entschieden wird.

5. Nach Durchführung des Losverfahrens sowie der anschließenden Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Tourismus, Städtepartnerschaften fest:

Stadträte: 

Sitz Fraktion Mitglied stellv. Mitglied 
1 AfD Holger Pietzsch Sven Bäßler
2 AfD Tim Pöhlmann  Heiko Damme
3 CDU/DLgZ Andreas Otto  Hartmut Frisch
4 CDU/DLgZ Ingo Kutsch Hans-Joachim Egerer
5 SPD/Grüne/Linke Berno Ploß Stephan Conrad
6 WIR FÜR DÖBELN Tino Blochwitz Heike Benedix 


Sachkundige Einwohner:

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Kevin Schäfer
CDU/DLgZ Sebastian Lormis
3 SPD/Grüne/Linke Ralf Kruggel
4 WIR FÜR DÖBELN  Peggy Ebert
5 CDU/DLgZ Rainer Krause

Beschluss Nr. 5/1/2024:
Besetzung des Seniorenbeirates
Vorlage: VSR/014/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß § 13 der Hauptsatzung 4 Mitglieder sowie 4 sachkundige Einwohner in den Seniorenbeirat bestellt werden.

2. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung des Seniorenbeirates nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

3. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Seniorenbeirat fest:

Stadträte:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 1
CDU/DLgZ 1
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


Sachkundige Einwohner:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 1
CDU/DLgZ 1
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


4. Nach der Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Seniorenbeirates fest:

Stadträte: 

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Holger Pietzsch
2 CDU/DLgZ Ingo Kutsch
3 SPD/Grüne/Linke Ines Stefanowsky 
4 WIR FÜR DÖBELN bleibt unbesetzt


Sachkundige Einwohner:

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Josef Greiner
CDU/DLgZ Dieter Hundrieser
3 SPD/Grüne/Linke Barbara Schwabe
4 WIR FÜR DÖBELN  bleibt unbesetzt 

Beschluss Nr. 6/1/2024:
Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Döbeln GmbH
Vorlage: VSR/009/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Döbeln GmbH 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Döbeln GmbH bestellt werden.

2. Der Stadtrat bestellte den Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Döbeln GmbH.

3. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung der acht weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Döbeln GmbH nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

4. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Döbeln GmbH fest:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 2
CDU/DLgZ 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1
FWvDL 1
FDP 1


5. Nach der Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Döbeln GmbH fest:

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Lars Kuppi 
2 AfD Holger Pietzsch
3 CDU/DLgZ Hans-Joachim Egerer
4 CDU/DLgZ Ingo Kutsch
5 SPD/Grüne/Linke Axel Buschmann
6 WIR FÜR DÖBELN Dietmar Damm 
7 FWvDL Hagen Lorenz
8 FDP Rocco Werner 

Beschluss Nr. 7/1/2024:
Besetzung der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH
Vorlage: VSR/010/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH neben dem Oberbürgermeister 6 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH bestellt werden.

2. Der Stadtrat bestellte den Oberbürgermeister in die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH.

3. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung der 6 weiteren Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

4. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH fest:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 2
CDU/DLgZ 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


5. Nach der anschließenden Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Döbeln GmbH fest

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Tim Pöhlmann 
2 AfD Sven Bäßler
3 CDU/DLgZ Andreas Otto 
4 CDU/DLgZ Susan Zache
5 SPD/Grüne/Linke Stephan Conrad
6 WIR FÜR DÖBELN Tino Blochwitz

Beschluss Nr. 8/1/2024:
Besetzung des Aufsichtsrates der Seniorenhaus Am Südhang gemeinnützige GmbH
Vorlage: VSR/011/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Seniorenhaus am Südhang gGmbH 7 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Seniorenhaus Am Südhang gGmbH bestellt werden.

2. Der Stadtrat bestellte Frau Gisa Nestler als durch den Oberbürgermeister mit seiner ständigen Vertretung Beauftragte in den Aufsichtsrat der Seniorenhaus Am Südhang gGmbH.

3. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung der sechs weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der Seniorenhaus Am Südhang gGmbH nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

4. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Aufsichtsrat der Seniorenhaus Am Südhang gGmbH fest:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 2
CDU/DLgZ 2
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


5. Nach der Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Seniorenhaus Am Südhang gGmbH fest:

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Hans-Bernd Petrasch
2 AfD Sven Bäßler
3 CDU/DLgZ Martin Preißer
4 CDU/DLgZ Dieter Hundrieser
5 SPD/Grüne/Linke Ines Stefanowsky
6 WIR FÜR DÖBELN Heike Benedix 

Beschluss Nr. 9/1/2024:
Besetzung des Stiftungsvorstandes der Wappenhensch-Hauptstiftung
Vorlage: VSR/012/2024

1. Der Stadtrat beschloss, dass der Stiftungsvorstand der Wappenhensch-Hauptstiftung gemäß Stiftungssatzung aus 9 Mitgliedern besteht, darunter fünf Stadträte sowie zwei Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Trinitatis-Kirchgemeinde Döbeln.

2. Der Stadtrat bestellte den Oberbürgermeister der Stadt Döbeln sowie die Stadtkämmerin der Stadt Döbeln in den Stiftungsvorstand der Wappenhensch-Hauptstiftung.

3. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO die Zusammensetzung der fünf Stadträte des Stiftungsvorstandes der Wappenhensch-Hauptstiftung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren).

4. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Stiftungsvorstand der Wappenhensch-Hauptstiftung fest:

Fraktion  Anzahl der Sitze 
AfD 1 o. 2
CDU/DLgZ 1 o. 2 
SPD/Grüne/Linke 1
WIR FÜR DÖBELN  1


5. Der Stadtrat beschloss, dass über die Verteilung des 5. Sitzes im Stiftungsvorstand der Wappenhensch-Hauptstiftung unter den Fraktionen AfD sowie CDU/DLgZ per Losverfahren entschieden wird.

6. Nach Durchführung des Losverfahrens und der Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Stiftungsvorstandes der Wappenhensch-Hauptstiftung fest:

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Lars Kuppi
2 CDU/DLgZ Andreas Otto 
3 SPD/Grüne/Linke Berno Ploß
4 WIR FÜR DÖBELN Dietmar Damm 
5 CDU/DLgZ  Doreen Klein

Beschluss Nr. 10/1/2024:
Besetzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Untere Zschopau“ mit weiteren Vertretern
Vorlage: VSR/013/2024

1. Der Stadtrat bestellte durch geheime Wahl folgende zwei Mitglieder (Vertreter) in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Untere Zschopau“:

Sitz Fraktion Mitglied
1 CDU/DLgZ Andreas Otto
2 AfD Tim Pöhlmann


2. Der Stadtrat bestellte durch geheime Wahl folgende zwei stellvertretende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Untere Zschopau“:

Sitz Fraktion Mitglied
1 CDU/DLgZ Hans-Joachim Egerer
2 AfD Hans-Bernd Petrasch

Beschluss Nr. 11/1/2024:
Wahl des Ersten ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters
Vorlage: VSR/015/2024

Der Stadtrat bestellte aus seiner Mitte durch geheime Wahl

Herrn Lars Kuppi 

als Ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters. 


Beschluss Nr. 12/1/2024:
Wahl des Zweiten ehrenamtlichen Stellvertreters des Oberbürgermeisters
Vorlage: VSR/016/2024

Der Stadtrat bestellte aus seiner Mitte durch geheime Wahl

Herrn Rocco Werner

als Zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.


Beschluss Nr. 13/1/2024:
Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH 
Vorlage: VSR/002/2024

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln stimmte der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gemeinnützigen GmbH in § 10 gemäß Anlage 1 zu.

2. Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, im Rahmen des Genehmigungs- und Eintragungsverfahrens notwendig werdende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht wesentlich sind.


Beschluss Nr. 14/1/2024:
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH
Vorlage: VSR/003/2024

1. Der Stadtrat bestellte Herrn Thomas Hanns als durch den Oberbürgermeister mit seiner ständigen Vertretung Beauftragten in den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH.

2. Der Stadtrat beschloss, dass unter der Bedingung der wirksamen Änderung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft auf neun Mitglieder in § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages für den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH zwei Mitglieder des Stadtrates in den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH bestellt werden.

3. Der Stadtrat beschloss gemäß § 42 Abs. 2 SächsGemO, dass die Bestellung der zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguё (Benennungsverfahren) erfolgt.

4. Der Stadtrat stellte gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgende Sitzverteilung, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguё, für den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH fest:

Fraktion  Sitze 
AfD 1
CDU/DLgZ 1


5. Nach der Benennung der Personen durch die Fraktionen stellte der Stadtrat folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH fest:

Sitz Fraktion Mitglied
1 AfD Lars Kuppi
2 CDU/DLgZ Dr. Rudolf Lehle 

Beschluss Nr. 15/1/2024:
Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage: VSR/414/2024

Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

In der Vermögensrechnung mit

einer Bilanzsumme von

203.223.170,44

EUR

 

einem Anlagevermögen von

184.149.661,87

EUR

 

einem Umlaufvermögen von

19.007.500,97

EUR

 

darunter:

dem Bestand an liquiden Mitteln

9.896.055,98

EUR

 

Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von

66.007,60

EUR

 

einer Kapitalposition von

117.203.984,00

EUR

 

darunter:

einem Basiskapital von und

116.386.211,80

EUR

 

 

Rücklagen von

817.772,20

EUR

 

Sonderposten von

60.463.180,99

EUR

 

Rückstellungen von

2.915.867,17

EUR

 

Verbindlichkeiten von

22.517.390,05

EUR

 

Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von

122.748,23

EUR

in der Ergebnisrechnung mit

 

Summe der ordentlichen Erträgen

41.293.235,99

EUR

 

Summe der ordentlichen Aufwendungen

42.843.194,04

EUR

 

einem ordentlichen Ergebnis von

-1.549.958,05

EUR

 

einem Sonderergebnis von

762.362,50

EUR

in der Finanzrechnung mit

 

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

750.463,81

EUR

 

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

-301.101,20

EUR

 

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-560.730,55

EUR

 

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

-111.367,94

EUR

 

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

324.610,82

EUR

 

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

213.242,88

EUR


Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -1.549.958,05 EUR wird mit dem positiven Sonderergebnis in Höhe von 762.362,50 EUR verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 787.595,55 EUR wird mit dem Basiskapital verrechnet.

Die Fehlbeträge der ehemaligen Gemeinde Mochau aus dem Jahresabschluss 2012 in Höhe von 187.704,81 EUR und aus dem Jahresabschluss 2015 in Höhe von 95.028,63 EUR werden mit den Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses aus Vorjahren der Stadt Döbeln verrechnet.

Die Eröffnungsbilanz wird beim Basiskapital um 12.886,55 EUR korrigiert (verringert).

Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 3.637,93 EUR in Anspruch genommen.

Die Feststellungen aus der örtlichen Prüfung werden unter Beachtung der Regelungen des § 62 SächsKomHVO geprüft und gegebenenfalls berichtigt.


Beschluss Nr. 16/1/2024:
Antrag der Fraktion FDP/FW im Stadtrat Döbeln zur Parkerleichterung für Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen und Pflegedienste vom 25.04.2024 (mit Änderungsantrag vom 16.07.2024)
Vorlage: ANT/025/2024 

Der Stadtrat beschloss:

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt ein „Handwerker- und Dienstleistungs-Parkheft" für die Stadt Döbeln einzuführen.

Vorgeschlagen wurde eine an Auflagen geknüpfte Ausnahmegenehmigung in Form eines „Handwerkerblocks“ für Werkstatt- bzw. Servicewagen unter folgenden Voraussetzungen für den Bereich der Döbelner Innenstadt einzuführen:

Voraussetzungen:

Für Handwerksbetriebe, welche Havariefälle und deren unmittelbare Folgen zu betreuen haben, können mehrere Ausnahmegenehmigungen zum Ausfüllen vor Ort erteilt werden. Das Vorliegen der Voraussetzung ist im Antrag darzulegen.

  • nur für gekennzeichnete Firmenfahrzeuge, die für die Erfüllung der Aufgaben zwingend am Einsatzort benötigt werden und wenn keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht
  • Fahrzeug muss von Typ und Bauart für den Einsatz geeignet sein (nicht gegeben bei Cabrios, Sportwagen, Oberklassefahrzeugen)
  • darf nur in Erbringung gewerblicher Leistung in Anspruch genommen werden
  • entsprechende Nachweise sind mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollbediensteten vorzulegen

Umfang der Parkerleichterung:

  • in Bereichen mit Bewohnerparkvorrechten nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ohne den erforderlichen Bewohnerparkausweis auslegen zu müssen
  • ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
  • in Fußgängerzonen (Z 242.1 StVO)

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 23.08.2024

Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung 87/2024e vom 28.08.2024: Beschlüsse der 1. Sitzung des Stadtrates (konstituierende Sitzung) vom 22.08.2024 

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