Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
90/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.10.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen als untere Wasserbehörde
zur Durchführung einer Gewässerschau in Döbeln
Auf der Grundlage des § 93 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) wird nachfolgende
Gewässerschau am Dienstag, den 22. November 2022, durchgeführt.
Begangen wird das Gewässer zweiter Ordnung:
Jahna - 1 (DESN_537 34-1) in Döbeln von der Quelle (Am Fuchsloch, Flurstück 120/1 Gemarkung Großsteinbach) bis zum Regenrückhaltebecken Mochau (Jahnatalstraße K7515, Flurstück 307/2 Gemarkung Mochau).
Beginn ist am 22. November 2022 um 9:00 Uhr an der Quelle der Jahna im Bereich Am Fuchsloch in Döbeln OT Großsteinbach.
Die Mitglieder der Schaukommission sind gemäß § 107 SächsWG befugt zur Durchführung der Gewässerbegehung die Gewässer- und Ufergrundstücke zu betreten. Das Landratsamt Mittelsachsen bittet deshalb die Eigentümer/innen und Nutzungsberechtigten der Grundstücke die Zugänglichkeit der Grundstücke zum Gewässer und zu den Anlagen im Rahmen der Gewässerschau zu ermöglichen.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass während der Gewässerbegehung insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Gewässerrandstreifens im Sinne der § 38 WHG i. V. m. § 24 SächsWG kontrolliert werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
gez. Lutz Holzhey
Referatsleiter Wasserbau,
Gewässer- und Hochwasserschutz
Landratsamt Mittelsachsen / Frauensteiner Straße 43 / 09599 Freiberg
Abteilung: Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat: Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz
Standort: Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-4006
Anlage:
Merkblatt Gewässerrandstreifen an oberirdischen Gewässern (§ 24 SächsWG i. V. m. § 38 WHG)