Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
Der Abwasserzweckverband Döbeln – Jahnatal hat in seiner öffentlichen Verbandsversammlung am 21.09.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
| 01/02/2026 | Feststellung des Jahresabschlusses 2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig | |
| 02/02/2026 | Verwendung des Jahresüberschusses 2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig | |
| 03/02/2026 | Entlastung des Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
Schilling
Verbandsvorsitzender
Jahnatal, 25.09.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal - Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 21.09.2026 902026e Beschlusse Verbandsversammlung des AZV herunterladen