Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
93/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 04.10.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 35. Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023
In der 35. Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 314/35/2023
Fördergebiet Döbeln LZP „Zentrum/ Muldeninsel“
Pauschale Förderung von Baumaßnahmen privater Eigentümer im LZP - Gebiet "Zentrum / Muldeninsel" der Stadt Döbeln gemäß der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE) - Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2- vom 07.03.2022
Vorlage: VSR/351/2023
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt beschloss:
- Auf Grundlage von Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der FRL StBauE vom 07.03.2022 wird eine pauschale Förderung der Instandsetzung oder Modernisierung von Dach und Fassade an Gebäuden inkl. der grundstücksbezogenen Außenanlagen im Fördergebiet Döbeln LZP „Zentrum / Muldeninsel“ in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben festgelegt.
- Die Förderpauschale wird maximal für folgende Kostengruppen nach DIN 276, Ausgabe Dezember 2018, gewährt:
320 – Gründung, Unterbau,
330 – Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen,
351 – Balkone,
360 – Dächer,
390 – sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen,
490 – sonstige Maßnahmen für technische Anlagen,
510 – Erdbau,
520 – Gründung, Unterbau,
540 – Baukonstruktionen, mit Ausnahme d. Kostengruppen 546-549,
561 – Allgemeine Einbauten (z. B. Fahrradständer, Pflanzbehälter, Abfallbehälter),
590 – sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen,
730 – Objektplanung,
740 – Fachplanung mit Ausnahme der Kostengruppe 748.
- Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, dass die Stadt vor Baubeginn einen Weiterleitungsvertrag geschlossen hat, in dem sich der Grundstückseigentümer zur Durchführung der nach Ziffer 2 genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet hat. Der Weiterleitungsvertrag bedarf der Schriftform und ist auf Grundlage der FRL StBauE vom 07.03.2022 zu schließen und umzusetzen.
- Formlose Anträge für den Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Döbeln einzureichen. Daraufhin wird der Grundstückseigentümer von der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger zur gemeinsamen Erarbeitung der Weiterleitungsvereinbarung beraten. Ein Rechtsanspruch auf Städtebaufördermittel besteht nicht.
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die erforderliche ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.
Beschluss-Nr.: 315/35/2023
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2023
Vorlage: VSR/358/2023
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2023 (veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 92/2023e am 04.10.2023).
(Anlage)
Beschluss-Nr.: 316/35/2023
Sicherung der Finanzierung für das Bauvorhaben "Straßenbau Ortslage Keuern" nach Vorlage des Abschlussbescheides durch die Fördermittelstelle
Vorlage: VSR/354/2023
Der Stadtrat beschloss, die notwendigen Eigenmittel in Höhe vom 72.226,46 EUR aus liquiden Mitteln der Stadt bereitzustellen.
Beschluss-Nr.: 317/35/2023
Erneuerung Inspizientenanlage Theater Döbeln - Vergabe und Auftragserteilung Einbau Inspizientenanlage Hard- und Software
Vorlage: VSR/360/2023
Nach öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A wurde der Auftrag für den Einbau der Hardware und zugehöriger Software zur Erneuerung der Inspizientenanlage am Theater Döbeln an die Firma SIGMA & TBL Kommunikationstechnik GmbH, Querstraße 8, 09247 Chemnitz in Höhe von 257.868,09 EUR erteilt.
Beschluss-Nr.: 318/35/2023
Antrag des Treibhaus e. V. auf finanzielle Förderung durch die Stadt Döbeln für das Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Antragstellung beim Kulturraum Erzgebirge – Mittelsachsen (institutionelle Förderung)
Vorlage: VSR/357/2023
- Der Stadtrat beschloss, dem Treibhaus e.V. den 10%igen Sitzgemeindeanteil in Höhe von 19.000 EUR als Fördersumme für das Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen.
- Der Stadtrat beschloss die Annahme der zweckgebundenen Spende des Fördervereins „Pro Treibhaus e.V.“ in Höhe von 4.500 EUR für das Jahr 2024.
Beschluss-Nr.: 319/35/2023
Festlegung von Ort und Zeit der Sitzungen des Stadtrates für das Jahr 2024
Vorlage: VSR/356/2023
Der Stadtrat beschloss, seine regelmäßigen Sitzungen im Jahr 2024 an folgenden Tagen, jeweils 17.00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, durchzuführen:
Donnerstag, den 8. Februar 2024
Donnerstag, den 21. März 2024
Donnerstag, den 25. April 2024
Donnerstag, den 20. Juni 2024
Donnerstag, den 22. August 2024 (konstituierende Sitzung)
Donnerstag, den 26. September 2024
Donnerstag, den 7. November 2024
Donnerstag, den 12. Dezember 2024
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 29.09.2023