Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
94/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.08.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 21. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.08.2021
In der 21. Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2021 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: HA 21/59/2021
Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes für das Ordnungsamt
Vorlage: VHA/069/2021
Der Hauptausschuss beschloss die Anschaffung eines neuen Messgerätes für die Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs und erteilt dem Angebot der
Firma Jenoptik Robot GmbH zu einem Bruttopreis von 55.440,72 EUR den Zuschlag.
Die finanziellen Mittel sollen aus den liquiden Mitteln der Stadt bereitgestellt werden.
Beschluss-Nr.: HA 21/60/2021
Zustimmung zum Erwerb des Grundstückes, Flurstück 13/50 der Gemarkung Niederranschütz mit einer Größe von 8.255 qm
Vorlage: VHA/070/2021
Der Hauptausschuss beschloss, das Grundstück, Flurstück 13/50 der Gemarkung Niederranschütz
mit einer Größe von 8.255 qm zu erwerben.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.
Folgende Vorlage wird zur Beschlussfassung in den öffentlichen Teil des Stadtrates weitergereicht:
Vorlagen-Nr. |
Bezeichnung der Beschlussvorlage |
VSR/178/2021 |
Spende der Großen Kreisstadt Döbeln für Geschädigte des Hochwassers 2021 |
Liebhauser
Oberbürgermeister
Döbeln, den 20.08.2021