Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Gutachterverfahren Schulstandort Döbeln-Ost, konzeptionelle Neuordnung Vorstellung und Bestätigung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens
Vorlage: VSR/087/2020
Der Stadtrat beschloss:
Nach Durchführung eines Gutachterverfahrens für die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption des Schulstandortes in Döbeln – Ost soll der Entwurf des Verfahrensteilnehmers mit der Tarnzahl 1001 genutzt und weiter entwickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die europaweiten Vergabeverfahren für die Planung des Neubau einer Grundschule einzuleiten und die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2021/22 bereit zu stellen.
Vorabgeschätzte Planungskosten:
Haushaltjahr 2021 bis LP 3 (Entwurfsplanung) 385.000,- EUR
Haushaltjahr 2022 bis LP 7 (Mitwirkung Vergabe) 600.000,- EUR
Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung eines weiteren Spielplatzes in Döbeln vom 30.06.2020
Hier: Ortsnaher Spielplatz zwischen den Ortsteilen Gärtitz und Pommlitz
(Posteingang am 06.07.2020)
Vorlage: ANT/006/2020
a) Der Stadtrat beschloss die Errichtung eines weiteren Kinderspielplatzes in Döbeln zwischen den Ortsteilen Gärtitz und Pommlitz. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Kinderspielplatz für die Altersgruppe von 7 bis 10 Jahren im Bereich Am Roten Kreuz (Flurstück 1108 Gemarkung Döbeln) für die Stadtteile Pommlitz und Gärtitz zeitnah zu errichten und einen Gestaltungsvorschlag erarbeiten zu lassen.
b) Der Stadtrat beschloss gleichzeitig die Finanzierung der Neuerrichtung des öffentlichen Kinderspielplatzes in einer Höhe von 20.000,00 EUR aus den Zinserträgen der Wappenhensch-Stiftung. Diese Mittel sind in den Haushaltsplan 2021/2022 einzustellen.
Verwendung pauschaler Zuwendungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in den Jahren 2018 - 2020
Vorlage: VSR/082/2020
Der Stadtrat beschloss, die pauschalen Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von insgesamt 420 TEUR für den Neubau der Sporthalle in Döbeln-Nord einzusetzen.
Zuschlags- / Auftragserteilung für das Bauvorhaben - Erneuerung Bergring Schallhausen
Vorlage: VSR/084/2020
Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für das Bauvorhaben „Erneuerung Bergring Schallhausen“ auf das Hauptangebot der Firma Hoff Straßen- und Tiefbau GmbH aus Ostrau mit einer Angebotssumme in Höhe von 269.709,80 EUR zu erteilen.
Kooperationsvereinbarung "Digitale Infrastruktur" zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/085/2020
Der Stadtrat beschloss:
Förderung des Treibhaus e. V. im Jahr 2021
Vorlage: VSR/086/2020
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/083/2020
Der Stadtrat beschloss die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Großen Kreisstadt Döbeln.
Hinweis: Die Satzung ist am 23.09.2020 unter der Nummer 96/2020e im elektronischen Amtsblatt bekanntgemacht worden.
Tauschvertrag über landwirtschaftliche Flächen in den Gemarkungen Bormitz, Gärtitz, Döbeln, Simselwitz und Zschäschütz
Vorlage: VSR/089/2020
Der Stadtrat beschloss, dass die Stadt Döbeln und die Gadewitzer Feldfrucht GmbH, mit Sitz in Großweitzschen, Niederranschütz Nr. 12, Teile ihres Grundbesitzes wie folgt tauschen, so dass die Gadewitzer Feldf95rucht GmbH die Flurstücke 176/10 der Gemarkung Masten mit einer Größe von 21.468 qm, 1152 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 9.110 qm, 26 der Gemarkung Zschäschütz mit einer Größe von 960 qm, 13 der Gemarkung Bormitz mit einer Größe von 290 qm, 21/5 der Gemarkung Bormitz mit einer Größe von 36 qm, 197/6 der Gemarkung Simselwitz mit einer Größe von 19 qm und die Stadt Döbeln aus dem Flurstück 238/1 der Gemarkung Gärtitz eine Teilfläche von ca. 10.740 qm erhält.
Auf Grund der Dringlichkeit wurde der Tauschvertrag unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates notariell beurkundet und ein entsprechendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtzustimmung vereinbart.
Hinsichtlich der Flurstücke 1152 Gemarkung Döbeln, 26 Gemarkung Zschäschütz u. 13 Gemarkung Bormitz wurden zugunsten der Stadt zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten eingeräumt.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 18.09.2020
Beschlüsse Stadtrat 17.09.2020