Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

98/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 30.09.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 2. Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2024

In der 2. Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 17/2/2024:
Billigung Entwurf Bebauungsplan Nr. 29/24 "Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" und Beschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Vorlage: VSR/022/2024 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ mit Stand 14.08.2024 bestehend aus dem Rechtsplan, der Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG wird gebilligt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V. mit § 4a BauGB durchzuführen.
  1. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  1. Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zugänglich zu machen.

Anlage zum Beschluss:
Dokumente im Ratsinformationssystem

  • Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ mit Stand 14.08.2024 bestehend aus:
    • Rechtsplan
    • Begründung
    • Allgemeine Vorprüfung nach UVPG

Beschluss-Nr. 18/2/2024:
Antrag des Treibhaus e.V. auf Gewährung des Sitzgemeindeanteils der Stadt Döbeln für die institutionelle Förderung des Kulturraums Erzgebirge - Mittelsachsen für das Jahr 2025
Vorlage: VSR/025/2024

  1. Der Stadtrat beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende des Fördervereins Pro Treibhaus e. V. in Höhe von 8.000 EUR für das Jahr 2025.
  1. Der Stadtrat beschließt, dem Treibhaus e. V. einen Sitzgemeindeanteil von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 27.482,89 EUR für das Jahr 2025 zur Verfügung zu stellen.

Beschluss Nr. 19/2/2024:
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2024
Vorlage: VSR/001/2024 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2024.


Beschluss Nr. 20/2/2024:
Änderung Feuerwehrkostensatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/004/2024

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln (Feuerwehrkostensatzung).

(Anlage)


Beschluss Nr. 21/2/2024:
Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung über die Bezuschussung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH
Vorlage: VSR/018/2024

Der Stadtrat der Stadt Döbeln ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss der Gesellschaftervereinbarung gemäß Anlage 1 über die Bezuschussung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH.


Beschluss Nr. 22/2/2024:
Festlegung von Ort und Zeit der Sitzungen des Stadtrates für das Jahr 2025
Vorlage: VSR/023/2024

Der Stadtrat beschließt, seine regelmäßigen Sitzungen im Jahr 2025 an folgenden Tagen, jeweils 17.00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, durchzuführen:

Donnerstag, den 6. Februar 2025
Donnerstag, den 20. März 2025
Donnerstag, den 8. Mai 2025
Donnerstag, den 19. Juni 2025
Donnerstag, den 28. August 2025
Donnerstag, den 25. September 2025
Donnerstag, den 6. November 2025
Donnerstag, den 11. Dezember 2025


Beschluss Nr. 23/2/2024:
Zustimmung zur Überlassung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 167/17 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/021/2024

Der Stadtrat beschließt, der Überlassung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 167/17 der Gemarkung Limmritz, an [dieser Abschnitt ist aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert] zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.


Beschluss Nr. 24/2/2024:
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 164/2 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/024/2024

Der Stadtrat beschließt, der Veräußerung des Erbbaurechtes mit gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages bis zum 31.12.2064 sowie der Bestellung einer Grundschuld in Höhe von 20.000,00 Euro am städtischen Grundstück, Flurstück 164/2 der Gemarkung Limmritz, an [dieser Abschnitt ist aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert] zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 27.09.2024

Beschlüsse der 2. Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2024 

Image

Stadt Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln

Schnell-Links

Impressum

Folge uns

Image
Image

© Stadt Döbeln 2023