Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

99/2025e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 28.08.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 zum 31. Dezember 2017 der Großen Kreisstadt Döbeln

Beschluss-Nr.: 49/5/2025 der 5. Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2025
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage: VSR/050/2024

Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -206.901,37 EUR wird in Höhe von 153.876,94 EUR mit den Rücklagen des Sonderergebnisses und in Höhe von 53.024,43 EUR mit dem Basiskapital verrechnet.

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 30.559,63 EUR wird mit dem Basiskapital verrechnet.

Die Eröffnungsbilanz wird beim Basiskapital um 266.917,64 EUR korrigiert (erhöht).

Das Basiskapital beträgt zum 31.12.2017 in Höhe von 116.569.545,38 EUR. Entsprechend den Regelungen des § 72 Absatz 3 SächsGemO darf ein Drittel des zum 31.12.2017 festgestellten Basiskapitals nicht unterschritten werden. Ein Drittel des Basiskapitals zum 31.12.2017 wird mit 38.856.515,13 EUR festgestellt.

Der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 345,90 EUR zugeführt.

Die Feststellungen aus der örtlichen Prüfung werden unter Beachtung der Regelungen des § 62 SächsKomHVO geprüft und gegebenenfalls berichtigt. 

Gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der Großen Kreisstadt Döbeln.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang wird ab dem Tage der Bekanntmachung öffentlich ausgelegt und ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Döbeln, Obermarkt 1, Zimmer 117 einsehbar.

Die Einsichtnahme kann zu den nachfolgenden Zeiten erfolgen:

Montag geschlossen 
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr 
Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr 
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr 
Freitag  09:00 - 12:00 Uhr 

 

Es wird um Terminvereinbarung unter Tel. 03431 579-118 gebeten.

Döbeln, 28.08.2025

gez. Liebhauser 
Der Oberbürgermeister 

Siegel

 

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 zum 31. Dezember 2023 der Großen Kreisstadt Döbeln

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