Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

25/2021e ortübliche Bekanntgabe/ veröffentlicht am 22.03.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
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Beschlüsse der 14. Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2021

Beschluss-Nr.: 115/14/2021

Entscheidung zur Beteiligung der Stadt Döbeln an einem Gutscheinsystem zu Gunsten des Döbelner Einzelhandels
Vorlage: VSR/138/2021

Der Stadtrat beschloss, 10.000 EUR zur Förderung des Döbelner Einzelhandels zur Verfügung zu stellen und damit ein bestehendes Gutscheinsystem von Stadtwerbering Döbeln und Döbelner Anzeiger zu unterstützen.

Die Ausgabe der Gutscheine wird kontingentiert und erfolgt ausschließlich an Privatpersonen.

Der Verkauf der Gutscheine erfolgt mit allgemeiner Wiedereröffnung (Beendigung des Lockdowns) des Einzelhandels solange der Vorrat reicht - bis max. 31.12.2021.

Zur Finanzierung sollen von den gesperrten Mitteln des im Jahr 2021 nicht stattfindenden Heimatfestes (Stadtratsbeschluss Nr. 108/13/2021 vom 04.02.2021) 10.000 EUR freigegeben und zur Bezuschussung der Gutscheine eingesetzt werden.


Beschluss-Nr.: 116/14/2021

Antrag der CDU-Fraktion zur dauerhaften Finanzierung des Treibhaus e.V. vom 10.01.2021 (Posteingang am 21.01.2021)
Vorlage: ANT/010/2021

Der Stadtrat lehnte den Antrag der CDU-Fraktion mit dem Beschlussvorschlag wie folgt ab:

„Der Stadtrat beschließt, dem Treibhaus e.V. einen dauerhaften Zuschuss (Sitzgemeideanteil) in Höhe von 14.500 EUR zu gewähren.

Dieser Betrag ist in den Doppelhaushalt 2021/2022 unter Buchungsstelle 28.1.0.01.431800 sowie in die darauffolgenden Haushaltspläne einzustellen.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 wird zur Sicherung des Sitzgemeindeanteils für den Verein „Treibhaus e.V.“ ein zusätzlicher zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 14.500 EUR im Jahr 2022 aufgenommen.“


Beschluss-Nr.: 117/14/2021

Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/134/2021

Der Stadtrat beschloss folgende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Großen Kreisstadt Döbeln:
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 26/2021e am 22.03.2021)

 

 

 

AKTIVA

01.01.2015

 

 

 

 

in EUR

1. Anlagevermögen

170.544.503,12

 

a)

Immaterielle Vermögensgegenstände

57.887,77

 

b)

Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen

0,00

 

c)

Sachanlagevermögen

133.314.201,43

 

 

aa)

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen

11.156.055,78

 

 

bb)

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen

40.846.883,13

 

 

cc)

Infrastrukturvermögen

73.749.425,18

 

 

dd)

Bauten auf fremden Grund und Boden

0,00

 

 

ee)

Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler

700.293,48

 

 

ff)

Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge

2.491.639,77

 

 

gg)

Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere

1.091.144,94

 

 

hh)

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

3.278.759,15

 

d)

Finanzanlagevermögen

37.172.413,92

 

 

aa)

Anteile an verbundenen Unternehmen

22.578.464,42

 

 

bb)

Beteiligungen

12.943.136,29

 

 

cc)

Sondervermögen

0,00

 

 

dd)

Ausleihungen

1.650.813,21

 

 

ee)

Wertpapiere

0,00

2. Umlaufvermögen

14.686.250,64

 

a)

Vorräte

908.831,41

 

b)

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

5.477.014,35

 

c)

Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens

311.801,22

 

d)

Liquide Mittel

7.988.603,66

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

4. Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag

0,00

Bilanzsumme Aktiva

185.230.753,76

 

 

 

 

PASSIVA

01.01.2015

 

 

 

 

in EUR

1. Kapitalposition

106.471.911,84

 

a)

Basiskapital

105.792.000,14

 

b)

Rücklagen

679.911,70

 

aa)

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

 

 

bb)

Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

 

 

cc)

Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen

0,00

 

 

dd)

Zweckgebundene und sonstige Rücklagen

679.911,70

 

c)

Fehlbeträge

0,00

 

 

aa)

Vortrag von Fehlbeträgen des ordentl. Ergebnisses aus den Vorjahren

0,00

 

 

bb)

Fehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren

0,00

 

 

cc)

Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses

0,00

 

2. Sonderposten

 

52.434.827,99

 

a)

Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen

51.382.731,53

 

b)

Sonderposten für Investitionsbeiträge

0,00

 

c)

Sonderposten für den Gebührenausgleich

0,00

 

d)

Sonstige Sonderposten

1.052.096,46

 

3. Rückstellungen

 

3.690.940,58

 

a)

Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit

152.478,89

 

b)

Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien

0,00

 

c)

Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen

0,00

 

d)

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlagen nach § 25a SächsFAG

0,00

 

e)

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen

0,00

 

f)

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften

1.495.349,76

 

g)

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

im Haushaltsjahr

0,00

 

h)

Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistungen gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind

0,00

 

i)

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren

0,00

 

j)

sonstige Rückstellungen

2.043.111,93

 

4. Verbindlichkeiten

22.542.681,75

 

a)

Verbindlichkeiten in Form von Anleihen

0,00

 

b)

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

14.006.909,87

 

c)

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften

0,00

 

d)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

711.436,00

 

e)

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

38.211,86

 

f)

Sonstige Verbindlichkeiten

7.786.124,02

 

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

 

90.391,60

 

Bilanzsumme Passiva

 

185.230.753,76

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre:
- Bürgschaften
Zum Bilanzstichtag wurden von der Große Kreisstadt keine Bürgschaften oder Sicherheiten übernommen.
-  Vorbelastungen resultieren aus den zu übertragenen Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr und betragen 897.201,90 EUR


Beschluss-Nr.: 118/14/2021

Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2021 und 2022
Vorlage: VSR/135/2021

Der Stadtrat beschloss den Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses.

Der Stadtrat beschloss folgende Haushaltssatzung einschließlich der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2021 und 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

  Haushaltsjahr
2021
in EUR
Haushaltsjahr
2022
in EUR
im Ergebnishaushalt mit dem     
     
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  43.281.847 43.112.075
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  46.751.303  46.577.207
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf   -3.469.456  -3.465.132
     
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf   0  0
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf   0  0
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf   0  0
     
- Gesamtergebnis   -3.469.456  -3.465.132
     
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf   0  0
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf   0  0
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 3.531.492 3.503.399
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf   0  0
     
veranschlagtes Gesamtergebnis auf   62.036  38.267
     
im Finanzhaushalt mit dem     
     
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit    41.250.345  41.095.239
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit    40.971.519  40.824.282
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   278.826  270.957
     
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    3.922.050  6.468.350
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    4.989.400  5.151.300
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    -1.067.350  1.317.050
     
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    -788.524  1.588.007
     
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   0  0
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    500.000  500.000
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    -500.000  -500.000
     
- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr    -1.288.524  -1.088.007
     
festgesetzt.      
     
§ 2 Kreditermächtigung     
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investtitionsförderungsmaßnahmen wird auf   0  0
festgesetzt.      
     
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen     

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 

 2.650.000  11.650.000
festgesetzt.      
     
§ 3 Kassenkredite     
Der Höchstbetrag der Kasenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf   8.000.000  8.000.000
festgesetzt.      
     
§ 5 Hebesätze    
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:     
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  270 v. H.  270 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  390 v. H.  390 v. H.
Gewerbesteuer auf  380 v. H.  380 v. H.
     
§ 6 Übertragbarkeitsvermerk     
Aufwendungen und Erträge, die aus zweckgebundenen Fördermitteln resultieren, nicht abgeschlossene Aufwendungen aus der Übersicht über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie die unter dieser Übersicht aufgeführten Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 für übertragbar erklärt. 
     

Beschluss-Nr.: 119/14/2021

Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort VgV Verfahren Objektplanung Gebäude , Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI 
Vorlage: VSR/136/2021

Der Stadtrat beschloss:

Für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost erhält nach Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens für die Objektplanung Gebäude das Architekturbüro

O+M Architekten GmbH BDA
Loschwitzer Straße 31
01309 Dresden

den Zuschlag.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, vorläufig bis einschließlich Leistungsphase 2 / Vorplanung.


 Beschluss-Nr.: 120/14/2021

Satzungsbeschluss (gem. § 4 und 14 SächsGemO) über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, Döbeln (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“)
Vorlage: VSR/131/2021
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:

1.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen klimafreundlichen Stadtentwicklung wird die Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, Döbeln (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“) beschlossen.
Die Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, Döbeln (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

2.
Die Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, Döbeln (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“) ist ortüblich bekannt zu machen.

3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, Döbeln (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“) der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Mittelsachsen, anzuzeigen.

Anlage zum Beschluss:
pdfSatzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“, Döbeln (vormals Bebauungsplan Nr. 17/94 „Ehemalige Zuckerfabrik“)
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 27/2021e am 22.03.2021)


Beschluss-Nr.: 121/14/2021

Festlegung über Ort und Zeit eines weiteren Sitzungstermines des Stadtrates für das Jahr 2021
Vorlage: VSR/139/2021

Der Stadtrat beschloss, anstelle eines Hauptausschusses eine regelmäßige Sitzung des Stadtrates am 25.03.2021, 17.00 Uhr im Volkshaus Döbeln (großer Saal), Burgstraße 4 durchzuführen.


Beschluss-Nr.: 122/14/2021

Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP)
Beschluss Städtebauliches Entwicklungskonzept "Zentrum / Muldeninsel" inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht
Vorlage: VSR/132/2021

 Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrum/ Muldeninsel“ inkl. der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) (Stand 02/2021) als Planungsgrundlage für die Antragstellung im Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) in den jeweiligen Programmjahren.

 Das SEKO „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. KuF ist bei der SAB im Zuge der Antragstellung auf Neuaufnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP) nachzureichen.

 Das SEKO „Zentrum / Muldeninsel“ inkl. KuF ist Bestandteil des Beschlusses.

pdfSEKO "Zentrum / Muldeninsel" Textteil
pdfSEKO "Zentrum / Muldeninsel" Anlagen Teil 1
pdfSEKO "Zentrum / Muldeninsel" Anlagen Teil 2


Beschluss-Nr.: 123/14/2021

Bestätigung der weiteren Mitgliedschaft in der LEADER-Region SachsenKreuz+ und der Mitgliedschaft im Verein SachsenKreuz+ e. V.
Vorlage: VSR/133/2021

 Der Stadtrat beschloss:

  1. Die Große Kreisstadt Döbeln bestätigt ihre weitere Mitgliedschaft in der LEADER-Region SachsenKreuz+ und dem Verein SachsenKreuz+ e. V..
  2. Die bisherige Gebietskulisse, welche die Ortsteile Bormitz, Hermsdorf, Miera, Nöthschütz, Oberranschütz, Technitz, Zschackwitz, Zschäschütz, Ebersbach, Mannsdorf, Neudorf, Neugreußnig, Forchheim, Limmritz, Pischwitz, Schweta, Stockhausen, Töpeln, Wöllsdorf, OL Gärtitz, Ziegra und Döbeln (Kernstadt) beinhaltet, behält ihre Gültigkeit.
  3. Die Große Kreisstadt Döbeln beteiligt sich im Zeitraum ab 2021 an der Umsetzung, Fortschreitung und Weiterentwicklung der LEADER-Entwicklungsstrategie.
  4. Zur Finanzierung bleibt der Beitrag in Höhe von 0,50 EUR pro Einwohner abzüglich eines Pauschalbetrages von 5.000,00 EUR erhalten. Als jährlicher Beitragssatz wird die Einwohnerzahl der Stadt Döbeln zum 30.06. des Vorjahres zu Grunde gelegt.

Beschluss-Nr.: 124/14/2021

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/126/2021

Der Stadtrat beschloss die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Döbeln.

Anlage zum Beschluss:
pdfSatzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung 
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer 28/2021e am 22.03.2021)


Beschluss-Nr.: 125/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/117/2021

 Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 126/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/118/2021

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 127/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/119/2021

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 128/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/120/2021

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 129/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/121/2021

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 130/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/122/2021

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 131/14/2021

Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Kirchgemeinde über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage: VSR/123/2021

Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung.


Beschluss-Nr.: 132/14/2021

Verkauf der ehemaligen Schule Choren
Vorlage: VSR/127/2021

Der Stadtrat beschloss, die Veräußerung einer unvermessenen Teilfläche bestehend aus den Flurstücken 58/1, 61/1, 62/1, 63 und 64 der Gemarkung Choren mit einer Größe von ca. 7.000 qm.

Die im Grundstück befindlichen Leitungsrechte sind vom Käufer zu übernehmen. Mehr- oder Minderflächen, die sich nach der Vermessung ergeben, werden auf der Grundlage des Verkehrs-/Marktwertgutachtens ausgeglichen.

Sollte der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. des Bauvorhabens Grundpfandrechte aufnehmen, wird seitens der Stadt einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.


 vertagt:

Antrag der FDP/FW-Fraktion zur Schaffung einer Planstelle "Wirtschaftsförderung" vom 29.01.2021 (Posteingang am 04.02.2021)
Vorlage: ANT/011/2021

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 15.03.2021

pdf Beschlüsse der 14. Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2021

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