Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x102/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 30.09.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ (Einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a i. V. m. § 13 BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 17/2/2024 vom 26.09.2024 den Entwurf des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ (Stand 14.08.2024) bestehend aus dem Rechtsplan, der Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ umfasst das Flurstück 66/57 der Gemarkung Großbauchlitz. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ ist der Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Es ist beabsichtigt, die städtebaulich anzustrebende Entwicklungsoption laut dem Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Döbeln – Weiterentwicklung der bestehenden Nahversorgungslage Grimmaische Straße zu einem Nahversorgungszentrum – umzusetzen.

Es handelt sich um einen Einfachen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG gemäß § 7 Abs. 1 und 3 bis 7 UVPG i. V. m. § 11 Abs. 2 Nr. 2 UVPG für den Bau eines Vorhabens nach Anlage 1 Nummer 18.8 UVPG mit dem Ergebnis durchgeführt, dass für den Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

Die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Entwurf des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ in der Fassung 14.08.2024 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar vom

08.10.2024 bis 08.11.2024

auf der Internetseite der Stadt Döbeln unter https://www.doebeln.de/index.php/bauleitplanung/aktuelle-planungen

und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doebeln/beteiligung/themen/1046019.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten möglich.

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr 
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr 


Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Einfachen Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ bei der Stadt Döbeln abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden, können aber auch schriftlich bei der Stadtverwaltung Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln eingereicht oder während der Auslegungszeiten mündlich im Planungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Anlage: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ (Stand 14.08.2024)

Liebhauser
Oberbürgermeister
Siegel 30.09.2024


Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 29/24 „Nahversorgungszentrum Großbauchlitz“ (Einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a i. V. m. § 13 BauGB)

 

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