Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x103/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.10.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 45. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.10.2023
In der 45. Sitzung des Hauptausschusses am 19.10.2023 wurde in öffentlicher Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: HA 45/124/2023
Der Hauptausschuss beschließt, aus dem städtischen Grundstück, Flurstück 6011/3 der Gemarkung Döbeln, eine Teilfläche von ca. 300 qm zu einem Kaufpreis von 12.300,00 EUR (41,00 EUR/qm) zu veräußern. Mehr- oder Minderflächen, die sich im Zuge der Vermessung des Grundstücks ergeben, werden auf der Grundlage des Bodenrichtwertes von 41,00 EUR/qm ausgeglichen.
Vorhandener Leitungsbestand ist durch den Erwerber zu übernehmen und vertraglich zu sichern.
Sollte der Erwerber für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. des Bauvorhabens Grundpfandrechte aufnehmen, wird seitens der Stadt Döbeln einer Grundschuldbestellung in entsprechender Höhe vor Eigentumsübergang zugestimmt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Grundstückskaufvertrag abzuschließen.
Folgende Vorlagen wurden zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet:
Vorlagen-Nr. |
Bezeichnung der Beschlussvorlage |
ANT/019/2023 |
Antrag der Fraktion SPD/Grüne/Linke im Stadtrat Döbeln vom 27.08.2023 zur Erhöhung von Bußgeldern für Verunreinigung durch Hundekot (Posteingang 28.09.2023) |
VSR/362/2023 |
Wahl des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Döbeln und seines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2024 |
VSR/363/2023 |
Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Döbeln für die Kommunalwahlen 2024 |
VSR/361/2023 |
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln |
VSR/364/2023 |
Vermögensvollübertragung der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. gemäß Umwandlungsgesetz §§ 174 ff. auf die Große Kreisstadt Döbeln |
VSR/365/2023 |
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 164/3 der Gemarkung Limmritz |
VSR/366/2023 |
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 164/7 der Gemarkung Limmritz |
Liebhauser
Oberbürgermeister
Döbeln, den 20.10.2023
Beschlüsse der 45. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.10.2023