Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x106/2025e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 23.09.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2018 zum 31. Dezember 2018 der Großen Kreisstadt Döbeln
Beschluss-Nr.: 88/9/2025 der 9. Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2025
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage: VSR/086/2025
Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.465.479,09 EUR wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Die Feststellungen aus der örtlichen Prüfung werden unter Beachtung der Regelungen des § 62 SächsKomHVO geprüft und gegebenenfalls berichtigt.
Gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 der Großen Kreisstadt Döbeln. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang wird ab dem Tage der Bekanntmachung öffentlich ausgelegt und ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Döbeln, Obermarkt 1, Zimmer 117 einsehbar.
Die Einsichtnahme kann zu den nachfolgenden Zeiten erfolgen:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Es wird um Terminvereinbarung unter Tel. 03431 579-118 gebeten.
Döbeln, 22.09.2025
gez. Liebhauser Obebürgermeister |
Siegel |