Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x108/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 29.09.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2025

In der 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

 

Beschluss-Nr.: 97/10/2025
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage: VSR/100/2025

Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.359.795,40 EUR wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Im Jahresabschluss 2019 werden die Verrechnungsmöglichkeiten mit folgenden Beträgen genutzt:

3.019.647,93 EUR

         Verrechnung nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis

96.558,56 EUR

         Verrechnung nach § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis

48.672,43 EUR

         Übertrag nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik

 

Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 1.829,54 EUR in Anspruch genommen.

 


Beschluss-Nr.: 98/10/2025
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2025
Vorlage: VSR/099/2025

Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2025.

(veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt unter der Nummer x107/2025e am 29.09.2025)

 

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 26.09.2025

Beschlüsse der 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2025

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