Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x109/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 01.10.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
Der Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal hat in seiner öffentlichen Verbandsversammlung am 08.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
01/02/2025: | Feststellung des Jahresabschlusses des AZV Döbeln-Jahnatal | |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig | |
02/02/2025: | Verwendung des Jahresüberschusses 2024 | |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig | |
03/02/2025: | Entlastung des Vorsitzenden für das HJ 2024 | |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
Schilling
Verbandsvorsitzender
Jahnatal, 21.09.2025