Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x111/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 24.10.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Zustellung von Abgaben-Änderungsbescheiden 2024
Gemäß §41 Abs. 4 und 5 VwVfG i. V. m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:
Der Abgaben-Änderungsbescheid 2024 vom 17.09.2024, bezugnehmend auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Döbeln vom 07.05.2020, wird hiermit gegenüber der Steuerpflichtigen dbricks Propco S.a.r.l. (letzte bekannte Adresse: 121 Avenue de la Faiencerie, LUXEMBOURG 1511, LUXEMBURG), im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o. g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:
KK00032156-GR006734
Die Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten), in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in den aufgeführten Bescheid nehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der o. g. Bescheid gilt 2 Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Gemäß §70 VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln, Widerspruch gegen den aufgeführten Bescheid eingelegt werden.
Döbeln, den 23.10.2024
Öffentliche Zustellung von Abgaben-Änderungsbescheiden 2024