Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x113/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 30.10.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Ländliche Neuordnung Altenhof: Einladung zur Teilnehmerversammlung
Der durch Sachverständige ergänzte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Altenhof ist zuständig für die Wertermittlung im Verfahren der Ländlichen Neuordnung Altenhof. Die von ihm beschlossenen Ergebnisse der Wertermittlung sind in die Wertermittlungskarte eingetragen. Die Ergebnisse sind nunmehr den Beteiligten zu erläutern und zur Einsichtnahme auszulegen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Altenhof lädt sämtliche Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten in dem Neuordnungsgebiet zur öffentlichen Teilnehmerversammlung ein. Alle interessierten Bürger sind als Gäste herzlich willkommen.
Termin: | Montag, den 09. Dezember 2024 |
Beginn: | 18:00 Uhr |
Ort: | Kulturscheune Börtewitz, Neue Straße 1d, 04703 Leisnig |
Tagesordnung: | 1. Bericht zum Verfahrensstand |
2. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung | |
3. Finanzierung und Beiträge | |
4. Sonstiges und Allgemeine Aussprache |
Die Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt
von Dienstag, den 10. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025
zur Einsichtnahmen für die Beteiligten
im Rathaus der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig während folgender Dienstzeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Eine Einzelbekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Karte über die Wertermittlung aller Grundstücke des Ländlichen Neuordnungsgebietes zu informieren.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der eigenen oder anderer Grundstücke des Verfahrensgebietes können die Beteiligten während der Zeit der Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung bei der Teilnehmergemeinschaft Altenhof beim Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg, schriftlich vorbringen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird nach Behebung begründeter Einwendungen die Ergebnisse der Wertermittlung feststellen. Diese Feststellung wird mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.
Döbeln, den 14. Oktober 2024
gez. Warstat
Teilnehmergemeinschaft Altenhof
Die Vorstandsvorsitzende
Ländliche Neuordnung Altenhof: Einladung zur Teilnehmerversammlung