Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x115/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 05.11.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben „B 169 Ausbau östlich Heyda“

Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 4. Oktober 2024, Gz.: 32-0522/1038/15, ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 4. Oktober 2024 der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit

vom 25. November 2024 bis einschließlich 9. Dezember 2024

 in der Stadtverwaltung Döbeln, Planungsamt, im Rathaus, 2. OG, im Zimmer 205, Obermarkt 1, 04720 Döbeln während der Dienststunden

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr


zu jedermanns Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Döbeln, den 04.11.2024

Gez.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben "B 169 Ausbau östlich Heyda" 

 

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