Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x116/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.11.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 3. Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2024
In der 3. Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 26/3/2024
Änderung § 9 Punkt (4) der Hauptsatzung
Vorlage: ANT/001/2024
Der Stadtrat lehnte den Antrag zur Änderung § 9 Punkt (4) der Hauptsatzung mehrheitlich ab.
Beschluss-Nr.: 27/3/2024
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A
Los 05 Rohbauarbeiten
Vorlage: VSR/028/2024
Der Stadtrat beschloss:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote in einem Offenen Verfahren nach VgV und VOB/A-EU wird der Zuschlag für das Los 05 Rohbauarbeiten für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost der Firma
Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.
ZNL Meißen
Leipziger Straße 40
01662 Meißen
mit einer Auftragssumme von 1.606.082,41 EUR inkl.Mwst., erteilt.
Beschluss-Nr.: 28/3/2024
Bund-Länderprogramm der Städtebauförderung Programmteil Lebendige Zentren (LZP)
Finanzierungsbeschluss zur SEKO-Maßnahme "Qualifizierung der ufernahen Bereiche.
Finanzierung und Auftragsvergabe "Ufernahe Gestaltung Muldeufer Döbeln von Staupitzsteg bis Oberbrücke", Bereiche A und B
Vorlage: VSR/030/2024
Der Stadtrat beschloss:
- die Umverteilung weiterer Gesamtkosten in Höhe von 45.505,00 EUR und Fördermitteln in Höhe von 30.336,67 EUR von der Planungsstelle „Lebendige Zentren“ (51.1.0.02/314105/429145) zur Maßnahme „Ufernahe Gestaltung Muldeufer“ Döbeln (57.5.0.02/8291.681190/785120).
- den Auftrag „Ufernahe Gestaltung Muldeufer Döbeln von Staupitzsteg bis Oberbrücke“, Bereich A und B in Höhe von 183.978,02 EUR an die Firma:
Strabag AG,
Bereich Nordsachsen, Gruppe Döbeln,
Haßlau 16 B,
04741 Roßwein
zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 29/3/2024
Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Großen Kreisstadt Döbeln (Sondernutzungssatzung)
Vorlage: VSR/027/2024
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Großen Kreisstadt Döbeln (Sondernutzungssatzung).
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 117/2024 am 12.11.2024)
Beschluss-Nr.: 30/3/2024
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen
Vorlage: VSR/026/2024
Der Stadtrat beschloss die Vergabe folgender Reinigungsdienstleistungen an die Firma Landkreis Mittelsachsen Servicegesellschaft mbH, Halsbrücker Str. 34 in 09599 Freiberg:
Los 1 – Krippe Farbtupfer: 75.649,18 EUR (2025 – 2028: 313.338,21 EUR)
Los 2 – GS/Hort/Halle Döbeln Ost: 65.170,62 EUR (2025 – 2028: 270.769,79 EUR)
Los 3 – Kita Sonnenschein: 71.255,84 EUR (2025 – 2028: 281.841,71 EUR)
Die Auftragssumme für alle drei Lose über vier Jahre beträgt 865.949,71 EUR.
BeschlussNr.: 31/3/2024
Änderung Nutzungsvertrag Sporthalle Döbeln Nord (alt)
Vorlage: VSR/032/2024
Der Stadtrat beschloss folgende Änderung im Nutzungsvertrag für die Sporthalle Nord (alt) zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und dem Döbelner Sportclub 02/90 e.V.:
§ 10 Abs.1. (neu)
Der Nutzungsvertrag läuft ab dem 01.10.2024 15 Jahre bis zum 30.09.2039 mit der Option, diesen um 2 x 5 Jahre zu verlängern.
Die Verlängerungsoption kann frühestens 2 Jahre vor und spätestens bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden.
Folgende Beschlussvorlage wurde zurückgestellt und in den Stadtentwicklungs- und Gewerbeausschuss zur weiteren Beratung verwiesen:
Ergänzungsvereinbarung zwischen der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH und der Großen Kreisstadt Döbeln
hier: Einbau einer Toilette im Kellergeschoss des Objektes Zwingerstraße 30 in Döbeln zur öffentlichen Nutzung
Vorlage: VSR/033/2024
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 11.11.2024