Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal
Aufgrund
hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal am 27.11.2023 folgende Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen:
I. Änderungen:
1. In Anlage 1 zu § 1 (1) werden die Worte “Gemeinde Zschaitz-Ottewig” ersatzlos gestrichen.
2. In Anlage 1 zu § 1 (1) werden die Worte “Gemeinde Ostrau” durch den Wortlaut „Gemeinde Jahnatal“ ersetzt.
II. Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Döbeln, den 27.11.2023
Abwasserzweckverband Döbeln Jahnatal Siegel
Schilling
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Nach § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsKomZG und § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal