Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

x128/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 05.12.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Zustellung von Mahnungen

Gemäß §13 Abs. 3 SächsVwVG i. V. m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:

Die Mahnung nach § 13 SächsVwVG vom 05.12.2024, wird hiermit gegenüber der Steuerpflichtigen Frau Denise Peper (letzte bekannte Adresse: Pintenstraße 1, 5464 Rümikon AG, SCHWEIZ), im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.

Die o. g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:

KK00033055-GR009253

Die Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten), in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.

Die o. g. Mahnung gilt 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Der Steuerpflichtige hat anschließend 1 Woche Zeit, um für Ausgleich der Forderungen zu sorgen. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden, muss der Schuldner mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Döbeln, den 05.12.2024

Öffentliche Zustellung von Mahnungen 

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