Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x129/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.12.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Beschlüsse der 37. Sitzung des Stadtrates vom 14.12.2023
In der 37. Sitzung des Stadtrates vom 14.12.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 328/37/2023
Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege, Plätze, Feld- und Waldwege der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/369/2023
Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt (Nummer 128/2023e / veröffentlicht 19.12.2023).
Beschluss-Nr.: 329/37/2023
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort
Sicherung der Baufinanzierung und Zustimmung zur Erhöhung des Eigenmittelanteils aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung im Zeitraum April 2022- September 2023
Vorlage: VSR/373/2023
Der Stadtrat beschloss: Die für das Vorhaben Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort im Haushalt der Großen Kreisstadt Döbeln einzuplanenden Gesamtkosten betragen auf der Grundlage der Kostenberechnungen und der erläuterten Angaben zur Baupreisentwicklung 17.610.958,00 EUR. Aufgrund dieser Kostenentwicklung sind für die finanzielle Absicherung des Vorhabens weitere 3.182.858 Mio. EUR im Haushaltjahr 2026 und 2027 aus liquiden Mitteln einzuplanen.
Beschluss-Nr.: 330/37/2023
Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz
Zustimmung zur Finanzierung und Erhöhung des Eigenmittelanteils aufgrund
geringerer Fördermittel und der aktuellen Baupreisentwicklung (Stand Oktober 2023)
Vorlage: VSR/374/2023
Der Stadtrat beschloss der Erhöhung der Eigenmittel in Höhe von 736.500,00 EUR zuzustimmen.
Die zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 736.500,00 EUR sind aus liquiden Mitteln zu decken.
Beschluss-Nr.: 331/37/2023
Finanzierung und Vergabe für die Beschaffung eines GWL- 2 (Gerätewagen-Logistik) für die Gemeindefeuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/370/2023
Der Stadtrat beschloss zur Sicherung der Finanzierung der Anschaffung des GWL-2 einschließlich Norm- und Zusatzbeladung die bei der Maßnahme 8247 -Beschaffung HLF- im Jahr 2024 vorgesehene Eigenmittel in Höhe von 296.000 EUR zur Maßnahme 8251 -Beschaffung GWL-2 einschließlich Beladung umzuverteilen.
Der Stadtrat beschloss den Zuschlag für das Los 1 (Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau) an die Firma Albert Ziegler Feuerschutz GmbH, Büsumer Straße 117 – 125, 24768 Rendsburg in Höhe von 485.768,71 EUR und das Los 2 (Normbeladung) an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig Kastanienallee 13, 06184 Kabelsketal, als den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, in Höhe von 9.744,98 EUR zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 332/37/2023
Vorzugsvarianten der Landestalsperrenverwaltung zum Hochwasserschutz Döbeln, Abschnitt I/2.3 Los 5 Bereich Färberhäuser für die HWS-Trasse und das Wehr Oberwerder
Vorlage: VSR/371/2023
Der Stadtrat folgte den beiden Vorzugsvarianten der Landestalsperrenverwaltung
M2 – geänderte HWS-Trasse mit verfülltem Mühlgraben
W1 – vollständiger Rückbau des Wehres und Herstellung eines Raugerinnes mit Störsteinen und Niedrigwasser und Mittelwasser-Profil.
Im Zuge der weiteren Planung sind durch die LTV die Auswirkungen auf die Standsicherheit der umliegenden Bebauung (Färberhäuser, Bebauung auf der Mühleninsel) in Folge der Trockenlegung des Mühlgrabens zu betrachten.
Beschluss-Nr.: 333/37/2023
Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
Parkanlage Bürgergarten Döbeln
Auftragsvergabe der Bauleistungen Los 1 und 2
Vorlage: VSR/378/2023
Der Stadtrat beschloss, für das Bauvorhaben „Parkanlage Bürgergarten Döbeln“ den Auftrag
für das Los 1 - Garten- und Landschaftsbauarbeiten an die Firma
LFT Straßen- und Tiefbau GmbH
Münchhofer Straße 2
04749 Jahnatal
in Höhe von 1.214.522,00 EUR Brutto und den Auftrag
für das Los 2 - Ingenieur- und Tiefbauarbeiten ebenfalls an die Firma
LFT Straßen- und Tiefbau GmbH
Münchhofer Straße 2
04749 Jahnatal
in Höhe von 565.521,33 EUR Brutto zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 334/37/2023
Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/367/2023
Der Stadtrat beschloss folgende Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2016 der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre
- Bürgschaften
Zum Bilanzstichtag beträgt die mit der Gemeinde Mochau übernomme Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gewerbepark Fuchsloch GmbH für die Große Kreisstadt 477.583,89 EUR. Für diese Ausfallbürgschaft weist die Bilanz eine Rückstellung aus.
Weitere Bürgschaften und Sicherheiten wurden zum Bilanzstichtag von der Großen Kreisstadt Döbeln nicht übernommen.
- Vorbelastungen resultieren aus den nach 2016 zu übertragenen Haushaltsermächtigungen und betragen 1.588.755,67 EUR.
Der Betrag resultiert aus Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.083.941,98 EUR und Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 2.495.186,31 EUR.
Beschluss-Nr.: 335/37/2023
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 163/3 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/375/2023
Der Stadtrat beschloss, der Veräußerung des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 163/3 der Gemarkung Limmritz, an [… aus Datenschutzgründen anonymisiert...] zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 15.12.2023