Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
x129/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 16.12.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 12. Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2025
In der 12. Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss- Nr.: 105/12/2025
Antrag der AfD-Fraktion: Döbeln zeigt Flagge - Dauerhafte Beflaggung des Döbelner Rathauses
Vorlage: ANT/007/2025
- Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt, den Vorplatz des Döbelner Rathauses ergänzend zur Verwaltungsvorschrift des Freistaates Sachsen (VwV Beflaggung) vom 18. September 2013 dauerhaft mit der Fahne des Freistaates Sachsen sowie der Fahne der Großen Kreisstadt Döbeln zu beflaggen. Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen (VwV Beflaggung) ist dabei zu beachten.
- Zu besonderen Anlässen kann die Dauerbeflaggung (Pkt.1) ausgesetzt werden und eine andere Beflaggung erfolgen (z. B. Feste, Städtepartnerschaften usw.) Der OBM wird ermächtigt, dies durchzuführen.
Beschluss- Nr.: 106/12/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Lieferleistungen nach Offenen Verfahren nach VgV, Los 32 Möblierung
Vorlage: VSR/108/2025
Der Stadtrat beschloss:
Nach einem Offenen Vergabeverfahren nach GWB und VgV für die Möblierung der zweizügigen Grundschule mit Schulhort sowie wirtschaftlicher und technischer Prüfung wird der Auftrag der Firma
Heinze Objektkonzept GmbH
Großenhainer Str. 22
01097 Dresden
mit einer Auftragssumme von 372.884,30 EUR erteilt.
Der Stadtrat stimmte zu, die höheren Aufwendungen für die Ausstattung durch Mittelumverteilung von Eigenmitteln der HHSt. Bau (21.1.1.02/8240.785110) in Höhe von 125.000,00 EUR auf die HHSt. Ausstattung (21.1.1.02/8240.783200) zu sichern.
Beschluss-Nr.: 107/12/2025
Verlängerung des Gestattungsvertrages für die Fernwärmeversorgung mit der Stadtwerke Döbeln GmbH
Vorlage: VSR/110/2025
- Der Stadtrat beschloss, dass der bestehende Gestattungsvertrag zur Fernwärmeversorgung mit der Stadtwerke Döbeln GmbH vorzeitig um fünfzehn Jahre bis zum 31. Dezember 2047 verlängert werden soll.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Abstimmungen mit der Stadtwerke Döbeln GmbH zur Verlängerung des Gestattungsvertrages zur Fernwärmeversorgung vorzunehmen und eine entsprechende Vereinbarung über die Vertragsverlängerung abzuschließen.
Beschluss- Nr.: 108/12/2025
Kauf eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten für Straßen-, Wege-, Grünflächen- und Winterdienstunterhaltung
Vorlage: VSR/109/2025
- Der Stadtrat beschloss nach Prüfung und Wertung des abgegebenen Angebotes den Kauf eines Kommunaltraktor Massey Ferguson MF 6S.165 Dyn-VT mit den Anbaugeräten Salz-/Sandstreuer IMS-P Küpper-Weisser, Schneepflug T III-320 WinTec, Frontauslegermähgerät MFK 500 Mulag von der
Firma D. Böttger Agrartechnik und Service GmbH,
Gewerbestraße 2, 09569 Oederan
zu einem Kaufpreis von 316.278,20 EUR.
- Der Stadtrat bestätigte mit dem Kauf einen Vorgriff auf die Haushaltmittel 2026.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kauf und die entsprechenden Vorbereitungen durchzuführen.
Beschluss-Nr.: 109/12/2025
3. Änderung zum Pachtvertrag mit der Krematorium Döbeln GmbH und Neuabschluss eines Pachtvertrages zwischen der Stadt Döbeln und der Krematorium Döbeln GmbH zum 01.01.2027
Vorlage: VSR/111/2025
- Der Stadtrat beschloss, der 3. Änderung zum bestehenden Pachtvertrag zwischen der Stadt Döbeln und der Krematorium Döbeln GmbH, zuletzt geändert um die 1. Änderung zum Pachtvertrag vom 17.03.2018 und die 2. Änderung vom 18./29.12.2023, ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2026 zuzustimmen.
- Der Stadtrat stimmte dem Neuabschluss des Pachtvertrages zwischen der Stadt Döbeln und der Krematorium Döbeln GmbH ab dem 01.01.2027 zu.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung zum Pachtvertrag mit der Krematorium Döbeln GmbH und den Pachtvertrag ab dem 01.01.2027 auf der Grundlage der Beschlussfassung abzuschließen.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 12.12.2025



